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Pendler pauschale - Arbeitgeber oder Steuererklärung

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    Pendler pauschale - Arbeitgeber oder Steuererklärung

    Verheiratet
    2 Kinder (8 & 2 Jahre) (Schule / Tagesmutter)
    Steuerklasse: 4



    Hallo,

    folgende Situation liegt bei mir vor...

    mein Arbeitgeber meint zu mir er würde mir die Pendler pauschale Monatlich zahlen (Rückwirkend ab Januar 2019) & er würde die Steuern dazu bezahlen, dies habe ich erstmal angenommen.
    ! Ich darf sie dann nicht mehr bei der Steuer absetzen !

    Jetzt habe ich die Gehaltsnachweise bekommen Jan. - März , dort ist zu sehen das er mir Monatlich 139,50 euro zahlt.

    ( Angaben auf Lohnzettel: Fahrgeld pausch. verst. )

    Einfache Fahrt zur Arbeit 31KM

    Wenn ich das richtig gerechnet habe müssten bei 21 Tage im Monat 195,30 euro rauskommen ! (0,30 x 31km = 9,30 euro) 9,30 x 21Tage = 195,30 euro
    Das bedeutet mir fehlen 55,80 euro !

    Natürlich machen wir (Verheiratet) über Steuerverein auch eine Steuererklärung jährlich.... in den letzten 3 Jahren kamen im schnitt ca. 1100 - 1200 euro raus.
    Für 2018 erwarten wir um die 2000 euro (Vorausrechnung Steuerverein)

    Wenn ich das alles jetzt mal zusammenführe ... Pendler pauschale (für 11 Monate) = 11 Monate weil 26 Tage Urlaub

    Arbeitgeber:

    ist (139.50 euro) 11 Monate = 1534,50 euro
    wenn (195.30 euro) 11 Monate = 2148,30 euro


    Steuererklärung: inkl. Versicherungen, Pendler pauschale, Telefon, Betreuungskosten usw.

    Jährlich ca. 2000 euro


    Fazit:

    wen mein Arbeitgeber die vollen 195,30 euro Zahlt, bin ich doch dann besser dran als wenn ich das über die Steuererklärung absetze !
    oder sehe ich das falsch ????

    Steuererklärung wird weiterhin gemacht dann halt ohne die Pendler pauschale ...

    Wie seht ihr die sache ?????

    #2
    AW: Pendler pauschale - Arbeitgeber oder Steuererklärung

    Zitat von OhLeut Beitrag anzeigen
    Wie seht ihr die sache ?????
    Ich kann jetzt den Bezug zu Elster nicht erkennen.

    Kommentar


      #3
      AW: Pendler pauschale - Arbeitgeber oder Steuererklärung

      Steuererklärung wird weiterhin gemacht dann halt ohne die Pendler pauschale ...
      Die Entfernungspauschale wirst du natürlich weiter erklären müssen, die pauschal versteuerten Arbeitgeberleistungen kommen dabei in die Zeile 39 der Anlage N (Kennzahl 295)

      Wie sich das ganze steuerlich ungefähr auswirkt, kannst du testen, indem du den hochgerechneten Jahreswert in die Erklärung für 2018 eingibst und die Steuerberechnung durchführst.

      Dann siehst du ja die Auswirkungen. Wo das einzugeben ist, ist programmabhängig. Bei ElsterFormular wäre das die Lohnsteuerbescheinigung und zwar die Nummer 18.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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