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Abfindung in Elster eintragen?

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    Abfindung in Elster eintragen?

    Guten Tag,

    ich habe zwei Fragen bzgl. der Abfindung in Elster?

    1. Muss ich die Abfindung die ich bekomme habe stets unter "Entschüdigungen/Arbeitslohn über mehrere Jahre" im Formular Lohnsteuerbescheinigung eintragen? Auch wenn dieser Betrag bereits unter "ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Jahre..." erfasst wird?
    2. Muss ich diese Abfindung aus dem Bruttolohn (Zeile 3) im selben Blatt herausrechnen?

    Danke für die Hilfe
    Zuletzt geändert von Mikiey; 22.04.2019, 16:22.

    #2
    AW: Abfindung in Elster eintragen?

    Du schreibst hier im Unterforum von ElsterFormular, der Windowssoftware für den PC!

    Bei ElsterFormular tippst du einfach die Lohnsteuerbescheinigung ab, da ist diese ja der Anlage N vorgeschaltet.

    Solltest du die Webanwendung Mein ELSTER verwenden, richtet sich der Eintrag in die Anlage N nach der Nummer, unter der die Abfindung auf der Lohnsteuerbescheinigung steht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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