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Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

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    #16
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

    Weist Ebay eigentlich inzwischen deutsche Umsatzsteuer aus?

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      #17
      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Weist Ebay eigentlich inzwischen deutsche Umsatzsteuer aus?
      Ja, tun sie.

      Den Verkauf von gebrauchten Blumenvasen könnte man auch (wenn man kein Kleinunternehmer ist) der Differenzbesteuerung unterwerfen. Dann bräuchte man die USt nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis abführen. Naja, trifft hier nicht zu, wollt's nur mal allgemein erwähnen...

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        #18
        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

        Jetzt habe ich den ersten Beitrag noch einmal gelesen. Vielleicht geht es um Ebay-Gebühren. Es wird ja nicht nur nach Deutschland verkauft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
          Naja, trifft hier nicht zu, wollt's nur mal allgemein erwähnen...
          Hallo mhanft,

          damit führst du aber Luisa27 noch völlig in die Irre.

          Tschüß

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von Luisa27 Beitrag anzeigen
          Das ist alles. Ich kaufe immer ohne die Angabe meiner Umsatzsteuer Identnummer ein. Daher wird mir niemand einen Hinweis auf die Steuerschuldumkehr schicken.
          Ich kaufe nur in Deutschland ein. Ich verkaufe nicht an Firmen, sondern nur an Privat. Ich gebe beim Verkauf meine Umsatzsteuer Identnummer nicht an. Ich bin halt nur ehrlich und hab‘s beim Finanzamt angezeigt. Schön blöd.
          Hallo Luisa27,
          wenn du nur in Deutschland einkaufst kannst du schon mal keine innergemeinschaftlichen Erwerbe haben.
          Und wenn du beim Verkauf deine USt-Id. nicht angibst hast du auch keine innergemeinschaftliche Lieferung.
          Das ist jetzt die Frage mit der Ehrlichkeit -> du tust bei ebay so als wärest du ein privater Verkäufer ?

          Tschüß

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            #20
            AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

            Ups, erwischt!

            Nein nein, ich habe natürlich ein gewerbliches Konto mit Impressum und AGB's. Ich bin im Händlerbund und habe meine Verpackung lizensiert. Der Abmahnanwalt wird an mir heute also kein Geld verdienen. ;-)

            Und ja, meine USt Identifikationsnummer ist auch bei eBay eingetragen. Es ist also möglich das sich jemand diese dort abschreibt. Aber ich schreibe in der Tat keine extra Rechnungen, die ich mit zu den verkauften Blumenvasen lege. eBay verschickt ja automatisch eine Rechnung mit allen relevanten Daten.


            Ich trage also in die Felder 91, 89, 93, 95, 94 sowie 46, 73 und 84 jeweils eine Null ein, denn ich habe nichts aus dem Ausland eingekauft, und nichts ins Ausland verkauft.


            Es bleiben jetzt also noch zwei Posten die wir in das Formular eingetragen müssen.

            Ich habe Blumenvasen im Wert von 967,- Euro in Deutschland eingekauft. Ich habe dabei meine USt Identifikationsnummer nicht angegeben.

            Ich habe diese Blumenvasen wieder für 1273,- Euro verkauft.

            Von diesem Betrag muss ich noch die eBay Gebühren und das Porto von insgesamt 143 Euro abziehen(bleiben 1130,- Euro).
            Ich habe also einen Gewinn von 163 Euro.

            Wo trage ich diese Zahlen ein?


            Liebe Grüße

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              #21
              AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

              Zitat von Luisa27 Beitrag anzeigen
              Ich habe also einen Gewinn von 163 Euro.
              Der Gewinn gehört am Ende in die Einkommensteuererklärung. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nur für Umsätze gedacht.

              Als Kleinunternehmer musst Du nur eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen, wenn entsprechende Vorgänge zu erklären sind. Das scheint bei Dir nicht der Fall zu sein.

              Solltest Du Dich aber nicht davon abhalten lassen wollen, eine unnötige Voranmeldung abzugeben, so wird Dir das Finanzamt dankbar sein, wenn Du diese nicht mit Nullen vollpflasterst. Wenn Du keine innergemeinschaftlichen Erwerbe hast, dann trägst Du auch keine innergemeinschaftlichen Erwerbe ein.

              Aussgefüllt werden muss die Kennzahl 83.

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                #22
                AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

                Muss ich denn die innerdeutschen Umsätze nicht auch irgendwo in die Umsatzsteuer Voranmeldung eintragen?

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                  #23
                  AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

                  Für normale innerdeutsche Umsätze von Kleinunternehmern gibt es in der Voranmeldung keine Zeilen, nur die Jahreserklärung sieht Angaben dazu vor.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

                    Das Grundproblem ist, dass Kleinunternehmer - in vielen Fällen unnötig - eine USt-ID-Nummer beantragt haben. Das FA denkt nun, na wenn die schon eine ID-Nr. haben, werden die auch innergemeinschaftliche Umsätze haben und sind damit zur Abgabe einer Voranmeldung verpflichtet. Warum sollte - aus Sicht des FA - sonst eine ID-Nummer beantragt werden?

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

                      So langsam verstehe ich's.

                      Wenn ich also im Ausland nichts bzw. nur als Privatperson einkaufe, habe ich keinen innergemeinschaftlichen Erwerb und muss somit keine Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung machen?

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

                        Genau. Oder anders ausgedrückt: wenn Du im Ausland keine Waren oder sonstigen Leistungen steuerfrei unter Einsetzung Deiner USt-ID-Nr. in Anspruch nimmst.

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                          #27
                          AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

                          Na wunderbar. Das habe ich bisher nie gemacht. Das ist mir viel zu kompliziert.

                          Um wie sieht das aus mit dem restlichen Satz aus dem Schreiben des Finanzamtes "… oder eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung, für die Sie die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schulden"?


                          Hier nochmal der vollständige Text:

                          "die Übermittlung einer Umsatzsteuer-Voranmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Sie Umsatzsteuer für einen der in § 18 Abs. 4a Satz 1 UStG aufgeführten Tatbestände (z.B. einen innergemeinschaftlichen Erwerb oder eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung, für die Sie die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schulden) zu entrichten haben.

                          Hierbei hat eine Übermittlung grundsätzlich für das Kalendervierteljahr zu erfolgen, in welchem die entsprechenden Umsätze ausgeführt wurden.

                          Sofern die Vorjahresumsatzsteuerschuld mehr als 7.500 E betrug, hat eine Übermittlung grundsätzlich für den Kalendermonat zu erfolgen, in welchem die entsprechenden Umsätze ausgeführt wurden.

                          Folglich ist für Sie als Voranmeldezeitraum das Kalendervierteljahr maßgebend. …. ".


                          Erbringe ich mit dem Verkauf von Blumenvasen an einen Österreicher eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung für die ich die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schulde?

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                            #28
                            AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

                            Erbringe ich mit dem Verkauf von Blumenvasen an einen Österreicher eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung für die ich die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schulde?
                            Nein, wie kommst du darauf? Der Verkauf von Waren ist keine sonstige Leistung.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

                              Das haben wir doch alles schon mehrere Male durchgekaut. Ein Erwerb ist eine erworbene Ware, eine sonstige Leistung ist eine Dienstleistung. Und zwar in diesem Fall die eines anderen Unternehmers.

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                                #30
                                AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kleinunternehmer in Elster

                                ja, Dankeschön an alle die hier so geduldig mitdiskutiert haben. ;-)

                                Ich werde dem Finanzamt die gewünschte Umsatzsteuer Voranmeldung schicken. Auch wenn sich mir leider immer noch nicht erschließt, warum sich das Finanzamt in einer Umsatzsteuer Voranmeldung nur für die innergemeinschaftlichen Erwerbe und nicht auch für die bislang erzielten Umsätze des Unternehmens interessiert. Ich könnte bis April ja auch schon 100.000 Euro Umsatz gemacht haben, und somit aus der Kleinunternehmerregelung fallen.

                                Ich werde also alle Formularfelder in Elster mit Null ausfüllen. Im Anschreiben werde ich dem Finanzamt gleichzeitig mitteilen, das ich nach wie vor Umsätze unter der 17.500 Euro Grenze generiere, das ich nie im Ausland unter Angabe meiner Umsatzsteuer Identnummer einkaufe und das ich nur an Privatpersonen verkaufe. Meine AGB's in eBay werde ich entsprechend ändern. Vielleicht erledigt sich so die Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung in Zukunft. :-)

                                Liebe Grüße
                                Zuletzt geändert von ; 25.04.2019, 13:28.

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