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Halbwaisenrente minderjähriges Kind

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    Halbwaisenrente minderjähriges Kind

    Hallo,

    meine Tochter ist 17 Jahre und bekommt Halbwaisenrente, muss ich diese in die Anlage Kind eintragen oder wo muss diese hin?

    Vielen Dank...

    Viele Grüße
    Jenny

    #2
    AW: Halbwaisenrente minderjähriges Kind

    Wenn überhaupt, dann nur in einer vielleicht erforderlichen Erklärung des Kindes, Anlage R.

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      #3
      AW: Halbwaisenrente minderjähriges Kind

      Hallo Jenny-bs,

      die Halbweisenrente für deine Tochter musst du nicht in deiner Erkärung eintragen, da die Rente ja für deine Tochter und in dem Sinne keine Einkünft für dich ist.

      Falls deine Tochter eine Steuererklärung abgeben sollte, muss Sie die Halbweisenrente in der Anlage R eintragen.

      LG lilla

      Kommentar


        #4
        AW: Halbwaisenrente minderjähriges Kind

        Hallo lilla,

        danke für die Antwort, muss dann meine Tochter jetzt eine Steuererklärung machen oder wie verhält sich das rechtlich?

        Viele Grüße
        Jenny

        Kommentar


          #5
          AW: Halbwaisenrente minderjähriges Kind

          Zitat von Jenny-bs Beitrag anzeigen
          wie verhält sich das rechtlich?

          Es handelt sich ja hier nicht um ein Forum zum Steuerrecht, sondern um eines zur Elektronischen Steuererklärung. Wir kennen auch die steuerlichen Verhältnisse Deiner Tochter nicht.

          Kommentar


            #6
            AW: Halbwaisenrente minderjähriges Kind

            ... danke für die Antwort, muss dann meine Tochter jetzt eine Steuererklärung machen oder wie verhält sich das rechtlich?
            Das kannst du selbst recherchieren. Wegen der Rente allein sicher nicht, so hoch fallen Halbwaisenrenten jetzt doch nicht aus.

            Wenn sie in einem Ausbildungsdienstverhältnis wäre, also Arbeitslohn erhält, besteht höchstwahrscheinlich Erklärungspflicht.

            Näheres findest du unter § 46 EStG.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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