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Einkommenssteuerberechnung berücksichtigt Grundfreibetrag nicht

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    Einkommenssteuerberechnung berücksichtigt Grundfreibetrag nicht

    Hallo zusammen,

    ich erstelle zurzeit einen Verlustvortrag in ElsterFormular 20.3 für das Jahr 2015. Ich habe in diesem Jahr als Student (Bachlor und Master) Einkünfte erzielt, die unter der Freibetragsgrenze von 8.472 € liegen. Ich habe den Hauptdruck, Anlage N und Anlage Versorgungsaufwand ausgefüllt/automatisch ausfüllen lassen. Die Elster Berechnung gibt aus:

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.441
    ab
    Werbungskosten
    Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
    Entfernungspauschale für 100 Tage
    Wege mit sonstigen Verkehrsmitteln
    100 Tage x 5 km x 0,30 EUR 150,00
    Entfernungspauschale. . . . . . . . 150
    insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -150
    Beiträge zu Berufsverbänden . . . . . . . . . . . -16
    Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -368
    Fortbildungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . -592
    weitere Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . -2.010
    Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . 3.136
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.305 . . . . . . . . . . . . . . 1.305

    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.305 . . . . . . . . . . . . . . 1.305
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.305
    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -700
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . 0
    mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 569
    )
    Weiß jemand von euch, warum mein Einkommen von 4.441 mit den Werbungskosten verrechnet wurde? Ich würde erwarten, dass bei "Einkünfte" -3.136 € stehen müsste (4.441 €< 8.472 €) und kein "zu versteuerendes Einkommen" festgestellt wird.
    Grundsätzlich hatte ich gedacht, dass die 3136 € Werbekosten komplett als Verlustvortrag (für meine erste Steuererklärung für 2018) gekennzeichnet werden können.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Yinaya
    Zuletzt geändert von Yinaya; 23.04.2019, 11:32.

    #2
    AW: Einkommenssteuerberechnung berücksichtigt Grundfreibetrag nicht

    Hier ein allgemeiner Link, der die Frage beantwortet:

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....g_Hinweise.pdf

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommenssteuerberechnung berücksichtigt Grundfreibetrag nicht

      Hallo Korsika,

      danke dafür! Also doch einfacher als gedacht (Einkünfte > Werbungskosten, Einkünfte-Werbungskosten >0). Der Grundfreibetrag wird hier nicht berücksichtigt. Das liegt wohl daran, dass der Grundfreibetrag auf das "Zu versteuernde Einkommen" angerechnet wird und nicht auf die "Einkünfte"... Warum das sinnvoll ist muss ich mir noch erschließen xD.

      Grüße

      Yinaya
      Zuletzt geändert von Yinaya; 23.04.2019, 11:22.

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommenssteuerberechnung berücksichtigt Grundfreibetrag nicht

        Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt 569 Euro. Eine Steuer wird aber nicht festgesetzt, weil der Betrag unter dem Grundfreibetrag liegt.

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommenssteuerberechnung berücksichtigt Grundfreibetrag nicht

          Hallo L.E. Fant,

          danke auch für deinen Beitrag! Ich denke ich habe es (vorerst) verstanden.

          Viele Grüße

          Yinaya

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommenssteuerberechnung berücksichtigt Grundfreibetrag nicht

            Warum das sinnvoll ist muss ich mir noch erschließen
            Der Grundfreibetrag ist gemäß § 32a EStG in den Einkommensteuertarif integriert. Die Frage, ob das sinnvoll ist oder nicht, stellt sich deshalb nicht.

            http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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