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Vepachtung von unbebauten Grundstücken

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    Vepachtung von unbebauten Grundstücken

    Hallo,

    ich verpachte nur unbebaute Grundstücke und habe dies auch so in der Anlage V angegeben. Aber für die Berechnung der Steuer verlangt das Programm, dass ich Angaben zu einem bebauten Grundstück mache. Da ich kein bebautes Grundstück verpachte oder vermiete, kann ich ja da nichts angeben.

    Wie kann ich die Fehlermeldung umgehen, dass mir meine Steuer berechnet wir, obwohl ich nur unbebaute Grundstücke habe.

    LG lilla

    #2
    AW: Vepachtung von unbebauten Grundstücken

    Es darf nur die Zeile 32 der Anlage V befüllt werden! Dort sind die Einkünfte zu erklären, also der Saldo aus Pachteinnahmen abzüglich Werbungskosten.

    Alle anderen Zeilen der Anlage V müssen leer bleiben. Wie man das bei deiner Software korrekt erklärt, kann ich dir ohne weitere Angaben zum verwendeten Programm nicht sagen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Vepachtung von unbebauten Grundstücken

      Zitat von lilla Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ich verpachte nur unbebaute Grundstücke und habe dies auch so in der Anlage V angegeben. Aber für die Berechnung der Steuer verlangt das Programm, dass ich Angaben zu einem bebauten Grundstück mache. Da ich kein bebautes Grundstück verpachte oder vermiete, kann ich ja da nichts angeben.

      Wie kann ich die Fehlermeldung umgehen, dass mir meine Steuer berechnet wir, obwohl ich nur unbebaute Grundstücke habe.

      LG lilla
      Hallo,

      mein Programm verlangt das nicht.
      Wäre ein Vorteil, wenn du dein Programm nennen würdest.
      Hier sind keine Hellseher

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Vepachtung von unbebauten Grundstücken

        Ich benutze Elster.

        Da habe ich in der Anlage V nur die Zeile 32 augefüllt.

        LG lilla

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          #5
          AW: Vepachtung von unbebauten Grundstücken

          Zitat von lilla Beitrag anzeigen
          Ich benutze Elster.

          Da habe ich in der Anlage V nur die Zeile 32 augefüllt.

          LG lilla
          Hallo,

          Elster ist KEIN Programm.
          Elster heisst nichts Anderes:
          ELektronische STeuerERklärung

          Hast du in den Zeilen vorher eine Adresse oder Nullen eingegeben?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Vepachtung von unbebauten Grundstücken

            ELSTER ist kein Programm, sondern nur der Oberbegriff der Finanzverwaltung für die einheitliche Schnittstelle über welche die diversen Programme (ELSTER Formular, Taxman, Wieso, etc.) mit der Finanzverwaltung kommunizieren.

            Sofern auf der Anlage V nur die Zeile 32 ausgefüllt wurde, müsste der Fall eigentlich laufen (zumindest in ELSTER Formular).
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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            Kommentar


              #7
              AW: Vepachtung von unbebauten Grundstücken

              Sofern auf der Anlage V nur die Zeile 32 ausgefüllt wurde, müsste der Fall eigentlich laufen (zumindest in ELSTER Formular).
              Auch in Mein ELSTER funktioniert das problemlos. Erfahrungsgemäß wurde da noch an anderer Stelle der Anlage V etwas eingetragen. Als ich 2008 erstmals solche Pachteinkünfte erklären musste,

              habe ich beim ersten Versuch die Grundsteuer A auch bei den Werbungskosten erklärt, was schon damals zu einer Fehlermeldung führte. Seitdem weiß ich, wie es richtig ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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