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Grenzgänger CH - Überobligatorium, Betrag berechnen

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    Grenzgänger CH - Überobligatorium, Betrag berechnen

    Hallo,

    Ich habe von meinerzuständigen Versicherung die Pensionskassenbeiträge für 2018 erhalten. Leider steht dort nicht extra aufgeführt was der überobligatorische Anteil ist. Es wurde nur aufgeführt:
    Sparbeitrag AN-Anteil, Arb.geber-Anteil ... davon obligatorischer Anteil
    Risikobeitrag AN-Anteil, Arb.geber-Anteil ... davon obligatorischer Anteil
    beim Risikobeitrag sind Verwaltungskosten und weitere Beiträge enthalten.

    Der zuständige Herr bei der Versicherung wollte mir das nicht ausrechnen, was nun der Betrag ist fürs Überobligatorium.
    Ich habe nun einfach mal vom Arb.geberanteil des Sparbeitrags den obligatorischen Anteil abgezogen, und vom Risikobeitrag Arb.geberanteil auch den obligatorischen Anteil abgezogen und die beiden Summen zusammengezählt und als Arb.geberanteil ins Überobligatorium in Zeile 18 im Elster-Formular eingetragen. Oder gehört der Risikobeitrag nicht dazu?

    Danke für eure Hilfe.

    Grüße Aldo

    #2
    AW: Grenzgänger CH - Überobligatorium, Betrag berechnen

    Wenn da steht: davon obligatorischer Anteil, müsste sich der Anteil für das Überobligatorium doch berechnen lassen?

    Ich kenne allerdings das Schweizer Alterssicherungssystem nicht in allen Feinheiten. Hier Leute zu finden, die sich damit wirklich auskennen, wäre ein Zufall.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage auch nicht wirklich etwas zu tun
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Grenzgänger CH - Überobligatorium, Betrag berechnen

      Hier habe ich noch einen Artikel gefunden, vielleicht hilft der bei der Aufteilungsberechnung weiter:

      https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home...hen-beitr.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Grenzgänger CH - Überobligatorium, Betrag berechnen

        Es ist an sich recht simpel: Das was nicht Teil des Obligatoriums ist, ist automatisch der überobligatorische Anteil.
        Die Lösung ist somit sehr simple Mathematik: Sparbeitrag - obligatorischer Sparanteil = überobligatorischer Anteil.


        Zum Rest: Laut "Anleitung zur Anlage N-Gre" (https://www.formulare-bfinv.de/ffw/r...n_gre_2018.pdf) gelten bei den Risikobeiträgen 2 % des obligatorisch versicherten Lohnes
        (koordinierter Lohn nach BVG) sowie Verwaltungskosten zum Obligatorium. Alles was darüber hinausgeht, ist dem überobligatorischem Teil zuzurechnen.

        Selbst bei großzügigen Beiträgen des Arbeitgebers zur Risikoversicherung (Absicherung bein Tod, Invalidität etc.) sind 2 % Prozent eigentlich recht üppig bemessen, so dass wohl im Normalfall der Risikobeitrag immer Teil des Obligatoriums ist. Das sollte dann auch so in der Beiträgsbestätigung ersichtlich sein.

        Nachtrag bzw. Ergänzung: Falls dein Lohn über 85320 SFr. liegt und laut Pensionskassenreglement auch die Lohnbestandteile über 85320 SFr. versichert sind, dann kann man auch bei der Risikoversicherung auf überobligatorische Anteile kommen - weil die 2% dort keine Rolle spielen.
        Zuletzt geändert von jottlieb; 26.04.2019, 11:04.

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