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steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug in EÜR

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    steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug in EÜR

    Guten Tag,

    ich erziele Einnahmen, die unter steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug nach §4 Abs.14 fallen. Laut Finanzamt muss ich eine EÜR elektronisch abgeben. Das versuche ich gerade über meinElster. Nur wo sind diese Umsätze im Formular EÜR einzutragen?
    Vielen dank für die Hilfe imVoraus.

    #2
    AW: steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug in EÜR

    Bei den Betriebseinnahmen unter Zeile 15.

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      #3
      AW: steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug in EÜR

      Vielen Dank!

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        #4
        AW: steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug in EÜR

        Wenn nur solche Umsätze erzielt werden, sind diese unter 3 - Betriebseinnahmen in Zeile 15 (Kennzahl 103) der EÜR zu erklären.

        Die Überschrift des Abschnitts -Umsatzsteuerliche Regelbesteuerung- ist etwas irreführend.

        Wenn neben diesen Umsätzen noch Umsätze als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG erzielt würden, wäre der Gesamtumsatz in Zeile 11 (Kennzahl 111) einzutragen,

        die darin enthaltenen steuerbefreiten Umsätze wären dann in Zeile 12 (Kennzahl 119) zu erklären
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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