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AnlageN: Kennzeichnung der 2. Tätigkeitsstätte nicht als solche nicht möglich?

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    AnlageN: Kennzeichnung der 2. Tätigkeitsstätte nicht als solche nicht möglich?

    Hallo zusammen,

    in Elster Online möchte ich in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) und dort unter 9 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/Sammelpunkt/weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale) die Fahrtkosten und Entfernungen eintragen.
    Ich hatte einen Arbeitgeber, der auf Lohnsteuerklasse 1 lief und zusätzlich einen zweiten Arbeitgeber, der auf Lohnsteuerklasse 6 lief. Mein Problem ist: Ich kann zwar im online-Formular bei Erste Tätigkeitsstätte eine weitere Tätigkeitsstätte hinzufügen, aber dann steht bei der hinzugefügten zweiten Tätigkeitsstätte ERSTE Tätigkeitsstätte, 2. Eintrag. D.h. es wird nicht ersichtlich, dass der erste Eintrag bei Erster Tätigkeitsstätte auf Lohnsteuerklasse 1 laufen soll, der zweite hinzugefügte Eintrag bei Erster Tätigkeitsstätte auf Lohnsteuerklasse 6.

    Daher meine Fragen:
    Wie kann man in dem Formular deutlich machen, dass es sich bei dem zweiten hinzugefügten Formular für die Tätigkeitsstätte mit Lohnsteuerklasse 6 handelt?
    Oder sind die Lohnsteuerklassen bei 9 Wege zwischen ... irrelevant, da ich schon bei 2 Angaben zum Arbeitslohn die beiden Arbeitgeber/Tätigkeitsstätten mit der entsprechenden Lohnsteuerklasse eingetragen habe?

    Es wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen könntet! Für eure Tipps vielen Dank vorab!

    #2
    AW: AnlageN: Kennzeichnung der 2. Tätigkeitsstätte nicht als solche nicht möglich?

    Der Eintrag ist so in Ordnung, es erfolgt keine Zuordnung zu den Lohnsteuerbescheinigungen.
    Zuletzt geändert von ; 27.04.2019, 12:49.

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      #3
      AW: AnlageN: Kennzeichnung der 2. Tätigkeitsstätte nicht als solche nicht möglich?

      Die Einkünfte werden als Summe addiert, ebenso die Werbungskosten.
      Wie schon geschrieben, eine Zuordnung erfolgt nicht.

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        #4
        Meine Tochter hat 14tägig Bürozeit (als Leitungsteamsitzung, 21km vom Wohnort) und fährt dann an ihre 1. Arbeitsstätte 27km von dort entfernt. Die Entfernung von ihrem Wohnort an ihre 1. Arbeitsstätte beträgt 25km.

        wie können wir die 2. Arbeitsstätte hinzufügen? Kann uns hierbei jemand helfen?

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          #5
          Hallo,

          das ist keine zweite Arbeitsstätte. Die Fahrten zur Teamsitzung sind Dienstreisen.

          Wenn wie hier im Dreieck gefahren wird ist die Erklärung aber komplizierter.
          Da es aber eher Ausnahmen waren würde ich die Entfernungspauschale einheitlich mit 25 km ansetzen. Und dann 23 Dienstreisen a 35 km*, also 23*35*0,30=242 Euro absetzen.

          *35 km, weil die Dienstreisen jeweils 48 km lang sind und dabei eine Fahrt zur 1. Arbeitsstätte eingespart wird (diese Fahrten werden nur zur Hälfte gerechnet, also theoretisch 12,5 km gespart, macht 35,5 km, Entfernungen sind abzurunden, voilà: 35 km).
          Und die Anzahl 23 (pro Jahr!) hab' ich jetzt einfach mal geschätzt, die Angabe fehlte ja.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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