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Wechsel der Gewinnermittlungsart

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    Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Bei der Erstellung der EÜR hänge ich fest und komme nicht weiter. Das System behauptet (ohne einen ersichtlichen Grund): "Fehler innerhalb der Seite: Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor."
    Der Betrieb wurde aber nicht veräußert oder aufgegeben ... ich weiß überhaupt nicht, wie es zu dieser Fehlermeldung kommt und weiß deshalb auch nicht, was ich in Zeile 78 eintragen soll??

    #2
    AW: Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Der Betrieb wurde aber nicht veräußert oder aufgegeben
    Dann hast du irgendwo einen Fehler. Womit (Mit welchem Programm?) wird die EÜR denn erstellt? Bitte genau angeben! Elster reicht nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wechsel der Gewinnermittlungsart

      Hallo Charlie - ich gebe alle Daten seit Jahren nur in Elster ein. Mit einem Programm auf meinem Computer arbeite ich nicht - es erfolgt also auch kein Datentransfer von einem zusätzlichen Programm nach Elster. Einen konkreten Hinweis auf den möglichen Fehler gibt das System aber nicht.

      - - - Aktualisiert - - -

      ... sorry - habe gerade deinen Nachsatz gelesen. Klar - die Anlage V gibt es natürlich auch. Aber was hat die die mit einem angeblichen Verkauf des Betriebes zu tun????

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        #4
        AW: Wechsel der Gewinnermittlungsart

        Was hat jetzt die Anlage V mit der EÜR zu tun? Die Anlage V gehört nicht zur Gewinnermittlung, die gehört zur Einkommensteuererklärung.

        Auf der 1. Seite der EÜR: 1 - Allgemeine Angaben gibt es die Zeile 9. Wurde die versehentlich angehakt?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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