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Erträge aus Anteilen ausländischen Investmentfonds §56 InvestG 2018

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    Erträge aus Anteilen ausländischen Investmentfonds §56 InvestG 2018

    Wo trägt man die bereits gezahlten Steuer bei dem Verkauf von Anteilen. Es heißt KAP Zeile 7 soll man die gezahlten Steuern abziehen dan gibt es aber eine Zeile 8a wo nach §56 Abs 6 steht, wie in meiner Steuerbescheinigung steht.
    JoSt70

    #2
    AW: Erträge aus Anteilen ausländischen Investmentfonds §56 InvestG 2018

    Welche Software verwendest Du denn? Du postest nämlich unter Allgemein und Projekt.

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      #3
      AW: Erträge aus Anteilen ausländischen Investmentfonds §56 InvestG 2018

      Neuling muß erst noch lernen!

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        #4
        AW: Erträge aus Anteilen ausländischen Investmentfonds §56 InvestG 2018

        Zitat von JoSt70 Beitrag anzeigen
        Neuling muß erst noch lernen!
        Das ist aber keine Antwort auf die Frage nach der Software
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Erträge aus Anteilen ausländischen Investmentfonds §56 InvestG 2018

          Ich habe ganz einfach Elster Formular und trage dort meine Daten. Auf den 2 Teil der Frage bezieht sich meine Antwort.

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            #6
            AW: Erträge aus Anteilen ausländischen Investmentfonds §56 InvestG 2018

            In ElsterFormular überträgst Du doch zum ersten Deine Steuerbescheinigung in die im Programm angezeigte Steuerbescheinigung. Zum Zweiten musst Du natürlich in Zeile 8a angeben, wie hoch die entsprechenden Beträge sind, die in Zeile 7 enthalten sind.

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              #7
              AW: Erträge aus Anteilen ausländischen Investmentfonds §56 InvestG 2018

              Zitat von JoSt70 Beitrag anzeigen
              Wo trägt man die bereits gezahlten Steuer bei dem Verkauf von Anteilen. Es heißt KAP Zeile 7 soll man die gezahlten Steuern abziehen...
              In ElFo bei Zeile 7 unter Korrigierte Beträge (Kennzahl 20) zieht man vom Betrag aus Zeile 7 die bereits versteuerten Erträge (aus ausl. thes. Fonds) ab und trägt das (korrigierte) Ergebnis dort ein.
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: Erträge aus Anteilen ausländischen Investmentfonds §56 InvestG 2018

                Zitat von JoSt70 Beitrag anzeigen
                Wo trägt man die bereits gezahlten Steuer bei dem Verkauf von Anteilen. Es heißt KAP Zeile 7 soll man die gezahlten Steuern abziehen dan gibt es aber eine Zeile 8a wo nach §56 Abs 6 steht, wie in meiner Steuerbescheinigung steht.
                JoSt70
                Besteuerte Erträge! Nicht Steuern!

                §56 InvestG 2018 betrifft die Neuregelung gemäß InvStRefG (InvestmentSteuerReformGesetz). Unter dieser Neuregelung werden nun auch inländisch verwaltete sog. ausländische thesaurierende Investmentfondsanteile generell vorab pauschal mit einer Abgeltungssteuer (geschätzt) beaufschlagt.
                Beim Verkauf solcher Anteile ist durch entsprechende Angabe in der Einkommensteuererklärung eine Doppelbesteuerung vermeidbar.

                In Zeile 7 KAP:
                Linke Spalte -> die Gesamtkapitalertragssumme
                Rechte Spalte -> die um die bereits versteuerten Erträge verminderte d.h. korrigierte Gesamtkapitalertragssumme
                Erläuterung zum korrigierten Betrag -> z.B. "xxx Euro gemäß Steuerbescheinigung bereits pauschal vorab versteuert"

                In Zeile 8a KAP:
                Die in der Gesamtsumme Zeile 7 linke Spalte enthaltenen Veräußerungsgewinne bzgl. der sog. bestandsgeschützten Alt-Anteile (Kauf vor dem 1.1.2009), welche ab dem 1.1.2018 bis zum Veräußerungszeitpunkt entstanden sind.


                Info aus der Mein ELSTER Ausfüllhilfe:

                Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile (InvStG)
                Zeile 8a

                Die ab dem 01.01.2018 eintretenden Wertveränderungen von bestandsgeschützten Alt-Anteilen (vor dem 01.01.2009 erworbene und seit dem im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile) sind steuerpflichtig, soweit sie den Freibetrag von 100.000 Euro überschreiten. Die einzutragenden Beträge können Sie dem nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung entnehmen. Es sind nur die Veräußerungsgewinne einzutragen. Veräußerungsverluste sind nicht mit den Veräußerungsgewinnen zu saldieren. Der Freibetrag wird vom Finanzamt berücksichtigt.
                Zuletzt geändert von ErnstK62; 27.04.2019, 23:32.

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