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Nachzahlung - Endabrechnung vom Energieversorger 2018

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    Nachzahlung - Endabrechnung vom Energieversorger 2018

    Hallo mitnanda ,

    habe ein Problem mit der Nachzahlung > Endabrechnung vom Energieversorger Bayernwerk " für das Jahr 2018

    Jetzt zum 10.05.19 nach meiner Dauerfristverlängerung überweise ich 3 Monate ( 19 % Umsatzsteuervoranmeldung ) und die Nachzahlung für 2018 in welche Spalte ?

    Wer hat da eine Lösung für mein Problem ...

    mfg Wirsingtomate

    #2
    AW: Nachzahlung - Endabrechnung vom Energieversorger 2018

    Die Nachzahlung ist dir 2019 zugeflossen, gehört also zum Umsatz 2019. Wenn die Nachzahlung im 1. Quartal erfolgt ist, kommt sie dorthin, wo auch die 3 Monate zu erklären sind.

    Wenn erst im April gezahlt wurde, gehört der Umsatz in das 2. Quartal
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung - Endabrechnung vom Energieversorger 2018

      Umsatz gehört übrigens immer in die linke Spalte. Die Steuer in der rechten Spalte wird in diesem Fall automatisch berechnet.

      Kommentar

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