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Altverluste Par 10 d Abs 4 geltend machen!?

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    Altverluste Par 10 d Abs 4 geltend machen!?

    Hallo
    ich habe einen verbleibenden Verlustvortrag gemäß $10 d Abs 4 EStG feststellen lassen.
    Wie kann ich den wo; evtl. bei Aktiengeschäften (gibt es Klagen mit Erfolg gegen die Neuregelung?) geltend machen?

    Danke im Voraus für Infos dazu
    M. Lenz

    #2
    AW: Altverluste Par 10 d Abs 4 geltend machen!?

    Meiner Meinung nach wird der in Allgemein und Projekt automatisch berücksichtigt.

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