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Ohne Steuerpflichtigen Lohn Fahrtkosten absetzen?

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    Ohne Steuerpflichtigen Lohn Fahrtkosten absetzen?

    Da ich dualer Student bin, erhalte ich zwar einen Lohn, aber muss dafür keine Steuern zahlen. Ich habe aber gelesen, dass wenn man eine Zweitausbildung macht, dass man dann trotzdem eine Steuererklärung machen kann, indem man die Fahrtkosten usw unter Werbungskosten (Anlage N) angibt. Aber die Steuerberechnung auf Elster gibt die Meldung, dass ich keinen Lohn angegeben habe. Aber wenn ich meinen Lohn usw in Anlage N angebe, dann berechnet es eine Rückerstattung von 0? Habe ich die Fahrtkosten zur Hochschule und Arbeitsstätte falsch angegeben?

    #2
    AW: Ohne Steuerpflichtigen Lohn Fahrtkosten absetzen?

    Sind in der Steuerberechnung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ausgewisen? Wieso und an welcher Stelle erhalten Sie diesen Hinweis? Mit welcher Anwendung fertigen Sie die elektronische Steuererklärung?

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      #3
      AW: Ohne Steuerpflichtigen Lohn Fahrtkosten absetzen?

      Selbstverständlich muss der Arbeitslohn eingetragen werden, auch wenn er so niedrig ist, dass keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Natürlich ist die Rückerstattung dann Null, da man von Null nicht mehr als Null erstattet werden kann.

      Wenn die Berechnung einen Verlust ergibt, wird dieser vorgetragen, auch wenn es nicht in der Berechnung steht.

      Verlust bedeutet übrigens negativer Gesamtbetrag der Einkünfte. Die Werbungskosten müssen also höher sein als der Lohn.

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        #4
        AW: Ohne Steuerpflichtigen Lohn Fahrtkosten absetzen?

        Zitat von hihi3000 Beitrag anzeigen
        Da ich dualer Student bin, erhalte ich zwar einen Lohn, aber muss dafür keine Steuern zahlen. Ich habe aber gelesen, dass wenn man eine Zweitausbildung macht, dass man dann trotzdem eine Steuererklärung machen kann, indem man die Fahrtkosten usw unter Werbungskosten (Anlage N) angibt. Aber die Steuerberechnung auf Elster gibt die Meldung, dass ich keinen Lohn angegeben habe. Aber wenn ich meinen Lohn usw in Anlage N angebe, dann berechnet es eine Rückerstattung von 0? Habe ich die Fahrtkosten zur Hochschule und Arbeitsstätte falsch angegeben?
        Hallo,

        diese Fragen stellst du jetzt zum 3. Mal.
        Antworten liest du offensichtlich nicht

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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