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Mitgliedsbeiträge und Haftpflichtversicherungen

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    Mitgliedsbeiträge und Haftpflichtversicherungen

    Hallo,

    gehört Mietervereinmitgliedschaft zu den Mitgliedsbeiträgen?

    Ist Haftpflichtversicherung in Nebenkostenabrechung (Mietwohnung) abziehbar?
    Wenn‘s so ist, wird sie in Zeile 50 in Anlage Vorsorgeaufwand zu eineger Privathaftpflichtversicherung addieren?

    Danke.

    #2
    AW: Mitgliedsbeiträge und Haftpflichtversicherungen

    Welche Software verwendest Du denn? Hast Du denn vom Mieterverein eine Beitragsbescheinigung, aus der die Abziehbarkeit hervorgeht (wahrscheinlich ja eher nicht!)?

    Kommentar


      #3
      AW: Mitgliedsbeiträge und Haftpflichtversicherungen

      Zitat von acmc Beitrag anzeigen
      Hallo,

      gehört Mietervereinmitgliedschaft zu den Mitgliedsbeiträgen?
      Ein Mieterverein ist kein Berufsverband. Vereinsbeiträge sind normalerweise Ausgaben der privaten Lebensführung

      Ist Haftpflichtversicherung in Nebenkostenabrechung (Mietwohnung) abziehbar?
      Wenn‘s so ist, wird sie in Zeile 50 in Anlage Vorsorgeaufwand zu eineger Privathaftpflichtversicherung addieren?
      Solche Versicherungen lassen sich in den meisten Programmen einzeln erklären, wirken sich aber in der Regel steuerlich nicht aus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Mitgliedsbeiträge und Haftpflichtversicherungen

        Vereinsbeiträge können unter Umständen Sonderausgaben oder auch Werbungskosten sein.
        Eine pauschale Ausgabe ist hier kaum möglich.

        Kommentar


          #5
          AW: Mitgliedsbeiträge und Haftpflichtversicherungen

          Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
          Vereinsbeiträge können unter Umständen Sonderausgaben oder auch Werbungskosten sein.
          Eine pauschale Ausgabe ist hier kaum möglich.
          Hallo,

          ergänzend: bei bestimmten Voraussetzungen auch als Spende absetzbar
          (in diesem Fall aber nicht)

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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