Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abfindung nicht in Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abfindung nicht in Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt

    Hallo,
    ich habe im letzten Jahr eine Abfindung nach den §§ 9 und 10 des KSchG erhalten. Diese wurde auch in einem Betrag (noch keine Steuer, etc. abgezogen) ausgezahlt, jedoch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigug vermerkt. Wo trage ich diese nun ein, damit z.B. die 1/5 Regelung in Kraft tritt?

    #2
    AW: Abfindung nicht in Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt

    Ist die Abfindung vielleicht im bescheinigten Bruttoarbeitslohn enthalten?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Abfindung nicht in Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt

      Die Eingabehilfe von Elsterformular sagt dazu folgendes:

      Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Übernehmen Sie bitte diese Beträge je nach Art der Vergütung und die davon einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in die Nummern 9 bis 14 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Zeile 18 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag ggf. in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen.

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung nicht in Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt

        Nein, die Abfindung ist in keinster Weise auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt. Der Arbeitgeber hat weder eine Besteuerung des Betrages in irgendeiner Art für mich vorgenommen, noch ist er im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 3 der Bescheinigung enthalten. Es sind desweiteren nur noch Einträge in Zeile 4, 22 a), 23 a), 25 und 26 enthalten, hier ist mir jedoch bekannt, wo diese eingetragen werden.

        "... Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag ggf. in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen." - bedeutet das "ggf.", dass der Betrag eben nicht aufgeführt sein muss, ich ihn aber in Zeile 18 der Erklärung eintragen muss/darf?

        Kommentar


          #5
          AW: Abfindung nicht in Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt

          Richtig ist das natürlich nicht, was der Arbeitgeber da gemacht hat.

          In Zeile 18 kann man so etwas auch erklären, wenn es nicht unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung steht. Es bleibt dir ja keine andere Möglichkeit.

          Wenn keine Lohnsteuern einbehalten wurden, wird es ziemlich sicher zu einer Nachzahlung kommen, aber das hilft nicht. Unterlagen zu der Abfindung wirst du auch einreichen müssen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Abfindung nicht in Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt

            Ich dachte auch, es sei nicht richtig und hatte beim alten AG nachgefragt. Da er diesen Fall auch noch nicht hatte, musste er das bei seinem Steuerberater auch erst erfragen. Und die haben ihm gesagt, es müsse nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt werden, da es dazu ja einen Vergleich vor Gericht gab mit dem Urteil wie oben schon genannt.
            Für mich macht es aber schon einen Unterschied, ob ich es in Zeile 18 eintrage, oder als weiteren, noch nicht versteuerten Arbeitslohn (Anlage N, Punkt 4, Zeile 21). Beim Eintrag in Zeile 18 würde ich nämlich voraussichtlich eine Rückzahlung erhalten trage ich es in Zeile 21 ein, müsste ich nachzahlen

            Kommentar


              #7
              AW: Abfindung nicht in Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt

              Das ist schon klar, bei einem Eintrag in Zeile 21 greift keine Tarifermäßigung.

              Die vom Steuerberater gegebene Auskunft ist meines Erachtens schlicht falsch. Fehler gibt man üblicherweise nicht gerne zu, da kommen dann solche Ausreden.

              Du musst den Vergleich jedenfalls dem Finanzamt vorlegen, damit du die Tarifermäßigung dann auch tatsächlich erhältst.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Abfindung nicht in Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt

                Alles klar. Dann werde ich das jetzt so machen. Vielen Dank, für die Hilfe, letztes Jahr war ich in einer Stunde mit meiner Erklärung fertig, dieses Jahr hatte ich schon Stunden damit verbracht, diesen einen Eintrag zu recherchieren.

                Kommentar

                Lädt...
                X