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Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

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    Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

    Hallo,
    ich bin neu hier und bräuchte Hilfe von euch. Ich mache schon mehrere Jahre meine Steuererklärung und vieles ist mir klar. Jetzt komm ich zu meinen Problemen.

    "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen würde bereits durch die Berücksichtigung ihrer Beiträge zur Krankenversicherung ( Basisversicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft......"

    Ich habs bis heute nicht verstanden kann mir das jemand so einfach wie möglich erklären. Überall liest man das man alles absetzen kann. Ich gehöre ja nicht zu den Großverdienern, wie kann es sein, dass das nicht anerkannt wird mit den paar Mickrigen Beiträgen? Ich habe noch Unfall,Berufsunfähigkeit,Haurat,Auto und Riester. Das heist davon wird nichs angerechnet? Is ja ne Schweinerei


    Ausserdem möchte ich meine Nebenkosten auch eintragen. Das hatte ich die letzten Jahre vergessen bzw. nicht gewusst. Mir stellt sich jetzt die Frage, wenn ich aus der Nebenkostenabrechnung die Beträge nehme ohne die Materialkosten rauszurechnen wird vom Finanzamt ein Nachweis gefordert? Sollte ich also vorher die Materialkosten abziehen?
    Unser Hauswart mäht nur den Rasen da fallen keine Materialkosten an, die Hecke übernimmt eine Firma wo ja dann auch keine Materialkosten anfallen sollten, die Wartung der Heizung und den Schornsteinfeger ebenfalls. Einzig bei der Treppenhausreinigung der Reiniger vlt aber da gehts ja nicht um große Summen.
    Die wichtigste Frage für mich die ich nicht rausgefunden habe, 20% werden ja anerkannt. Trage ich meine gezahlten Beiträge aus der Nebenkostenabrechnung ein oder muss ich die 20% errechnen und diese eintragen oder übernimmt das Finanzamt das rausrechnen.


    Danke für jeden der sich die Mühe macht und schonmal Entschuldigung wenn das echt dumme Fragen sind.
    Lg

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

    Die haushaltsnahen Dienstleistungen und die Handwerkerleistungen sollten sich der Abrechnung der Hausverwaltung entnehmen lassen.

    Was die Höchstbeiträge bei sonstigen Vorsorgeaufwendungen angeht, gilt folgendes:

    Liegen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits über 1.900,00 € (bei Zusammenveranlagung über 3.800,00 €), fällt alles andere unter den Tisch,

    wobei Sachversicherungen wie Hausrat generell nicht relevant sind. Du brauchst also nur die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu addieren.

    Sind das mehr als 1.900,00 € bzw. mehr als 3.800,00 €, musst du den Rest eigentlich nicht mehr erklären. Bei der Krankenversicherung wird ab einer gewissen

    Höhe noch ein Beitragsanteil von bis zu 4% für die Krankengeldversicherung abgezogen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

      Ok vielen Dank für die Infos. Soweit verstanden.
      Wenn die Grenze so niedrig angesetzt ist dann sollen sie das doch komplett streichen. Bei einem Bruttoverdienst von 1650€ im Monat erreiche ich ja schon die 1900€. Das heist ja,dass selbst Geringverdiener davon nichts absetzen können. Da hat doch quasi keiner was von.

      Zu den Nebenkosten:
      Ich kann also aus der Nebenkostenabrechnung die Beträge in die Steuererklärung eintragen ohne die Materialkosten rauszurechnen? Wobei ich denke dass da sogut wie keine entstehen.

      Ich trage meine gezahlten Beträge ein und nicht die 20% richtig?

      Noch ne Frage die ich vergessen habe. Für die Steuererklärung 2018 kann ich da die Nebenkosten für 2017 und 2018 eintragen? Oder müsste ich jetzt nur die Beträge von 2017 angeben und Beträge 2018 dann in die Steuererklärung 2019?

      vielen Dank

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

        Zitat von Spongaz Beitrag anzeigen
        Ok vielen Dank für die Infos. Soweit verstanden.
        Wenn die Grenze so niedrig angesetzt ist dann sollen sie das doch komplett streichen. Bei einem Bruttoverdienst von 1650€ im Monat erreiche ich ja schon die 1900€. Das heist ja,dass selbst Geringverdiener davon nichts absetzen können. Da hat doch quasi keiner was von.

        Zu den Nebenkosten:
        Ich kann also aus der Nebenkostenabrechnung die Beträge in die Steuererklärung eintragen ohne die Materialkosten rauszurechnen? Wobei ich denke dass da sogut wie keine entstehen.

        Ich trage meine gezahlten Beträge ein und nicht die 20% richtig?

        Noch ne Frage die ich vergessen habe. Für die Steuererklärung 2018 kann ich da die Nebenkosten für 2017 und 2018 eintragen? Oder müsste ich jetzt nur die Beträge von 2017 angeben und Beträge 2018 dann in die Steuererklärung 2019?

        vielen Dank
        Hallo

        Was du 2017 bezahlt hast gehört in die Erklärung für 2017
        ZU-Abflußprinzip.
        Dein Riester gehört in Anlage AV
        Materialkosten musst du nicht abziehen.
        Die sind in der Aufstellung Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerker nicht enthalten
        (siehe Beitrag Charlie24)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

          Zitat von Spongaz Beitrag anzeigen
          Ich habs bis heute nicht verstanden kann mir das jemand so einfach wie möglich erklären. Überall liest man das man alles absetzen kann. Ich gehöre ja nicht zu den Großverdienern, wie kann es sein, dass das nicht anerkannt wird mit den paar Mickrigen Beiträgen? Ich habe noch Unfall,Berufsunfähigkeit,Haurat,Auto und Riester. Das heist davon wird nichs angerechnet? Is ja ne Schweinerei
          Unfall, BU, Auto-Haftpflicht sind absetzbar, wirken sich in diesem Fall aber steuerlich nicht aus.
          Hausrat und Auto-VK/TK sind eh nicht absetzbar.
          Riester ist unabhängig davon absetzbar, wobei fraglich ist, ob bei einem so niedrigen Bruttoentgelt die Günstigerprüfung zu Gunsten des Sonderausgabenabzugs ausgeht.

          Warum so viele Menschen Stunden damit zubringen, Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen zusammenzurechen und Unterlagen wälzen, wieviel von ihrer Autoversicherung auf Haftpflicht und VK/TK entfallen, habe ich noch nie verstanden.
          Übrigens war die Grenze bis vor ca. 10 Jahren bei 1500€ und betraf auch Kranken- und Pflegeversicherung. Da wurde in der Berechnung alles zusammen gerechnet und kommentarlos auf 1500€ gekürzt. Nun wird die KV/PV voll berücksichtigt und nebenbei erwähnt, dass deswegen übrige Vorsorgeaufwendungen nicht berücksichtigt wurden, und die Leute wundern sich.

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            #6
            AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

            Ich Danke euch allen für die Infos. Hab das soweit verstanden und werde das so eintragen.


            Ich bin dann fast durch mit meinen Fragen aber eine hab ich doch noch.

            Die Nebenkostenabrechnung wird nicht von meinem Vermieter sondern von einer Firma gemacht. Die Kosten werden auf mich umgelegt. Dann wäre das doch auch ein Posten den ich mit absetzen kann oder? Wie schreibe ich das denn in die Steuererklärung?
            Einfach "Erstellung Nebenkostenabrechnung - 200€" z.B?

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              #7
              AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

              Das ist meines Erachtens weder eine haushaltsnahe Dienstleistung noch eine Handwerkerleistung.

              Es gibt ein umfangreiches Anwendungsschreiben zu § 35a EStG: https://www.bundesfinanzministerium....-35a-EStG.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

                Zitat von Spongaz Beitrag anzeigen
                Die Nebenkostenabrechnung wird nicht von meinem Vermieter sondern von einer Firma gemacht. Die Kosten werden auf mich umgelegt
                Meiner Meinung nach sind das Verwaltungskosten des Vermieters, die nicht auf den Mieter abgewälzt werden können.

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                  #9
                  AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Meiner Meinung nach sind das Verwaltungskosten des Vermieters, die nicht auf den Mieter abgewälzt werden können.
                  Da hast du zwar höchstwahrscheinlich recht, aber Vermieter sind da nach meiner Erfahrung sehr kreativ. Nicht nur da!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

                    Hallo,

                    hier ein Link zur Umlegung der Erstellungskosten
                    https://www.nebenkostenabrechnung.co...mlagefaehig/#I

                    Absetbar sind die Restkosten m.E. nicht.
                    Hat aber alles nichts mit Elster zu tun.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

                      Ja da mogelt sich der Vermieter so durch. Die Firma "A+S Heizkostenmessung und Abrechnung GmbH" macht das. Die Kosten für die Erstellung der Abrechnung für Heizungsablesung+Wasserablesung+Müll sind ja umlagefähige Kosten. Da jetzt den Verwaltungsaufwand,der nicht umlagefähig ist rauszurechnen das möchte ich meinem 80 jährigen Vermieter dann doch nicht zumuten. Da ist die Umlage ja schon gerechtfertigt weil die Firma umlagefähige Aufgaben übernimmt.

                      "Die Kosten für die Erstellung der Mietnebenkostenabrechnung gehören zu den Verwaltungskosten und können daher auf Wohnungsmieter grundsätzlich nicht umgelegt werden. Solange Zähler und Heizkostenverteiler zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Wasserkosten verwendet werden, sind die Gebühren für das Ablesen und Abrechnen der Geräte, einschließlich von Kaltwasserzähler, ausnahmsweise nach § 2 Nr. 2, 4-6 BetrkV, §§ 7, 8 HeizkV, § 21 NMV 1970 ("sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung") umlagefähig."

                      In der Nebenkostenabrechnung steht bei mir nur "A+S Abrechnung". Wenn die doch mit "§ 2 Nr. 2, 4-6 BetrkV, §§ 7, 8 HeizkV, § 21 NMV 1970" die Erstellung der Mietnebenkostabrechnung als Betriebskosten und daher als umlagefähig ansehen müsste ich die ja auch absetzen können. Ich habe nämlich sonst keinen Punkt wo die Kosten der Ablesung aufgeführt sind.

                      Aber durchblicken tue ich da jetzt nich so ganz. sorry
                      Zuletzt geändert von Spongaz; 30.04.2019, 20:36.

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                        #12
                        AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

                        Also kommt das dann nicht in die Steuererklärung.
                        Am Ende des von mir verlinkten BMF-Schreibens findest du eine umfangreiche Tabelle. Auf Seite 30 sind diese Abrechnungsleistungen als nicht begünstigt markiert,

                        gleichwohl können die Abrechnungsleistungen nach § 6 und 7 der Heizkostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden, ebenso die Gerätemiete. Dafür hat die Lobby

                        der Dienstleister im Bereich der Wärmemessung schon gesorgt. Schafft man als Vermieter diese Messeinrichtungen selbst an, trägt der Mieter nur die Eichgebühren

                        und eventuell noch die Austauschkosten, wobei die dann wieder als Handwerkerleistung begünstigt sind.

                        In einer qualifizierten Abrechnung sollten aber bereits alle nach § 35a EStG begünstigten Leistungen betragsmäßig ausgewiesen sein.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

                          @ Charlie24


                          Ok. Aber was heißt dass jetzt genau? In meinem Fall bei "A+S Abrechnung" sind das Betriebskosten oder Verwaltungskosten? Sind die steuerlich Absetzbar.
                          Entschuldige ich bin da nicht so auf der Höhe mit euch.

                          Lg

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                            #14
                            AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

                            Ich lade dir mal einen Tabellenauszug hoch, dann siehst du, dass die Abrechnungen selbst nicht begünstigt sind.
                            Angehängte Dateien
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Vorsorgeaufwendungen und Nebenkosten absetzen

                              Ok vielen Dank. Jetzt sind wir durch

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