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Kostenrückstattung für erstattete Fortbildungskosten

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    Kostenrückstattung für erstattete Fortbildungskosten

    Hallo zusammen,

    ich habe 2017 an vielen Deutschkursen teilgenommen, und die entsprechenden Kosten in meiner Steuererklärung eingetragen. 2018 hat mir das BaMF die Hälfte dieser Kosten erstattet.

    Soll ich diese Erstattung jetzt von den anderen Fortbildungskosten ( Anlage S Anlage EÜR, Zeile 41 - bin Freiberufler) für 2018 abziehen, oder soll ich diese Erstattung irgendwo anders eintragen? Falls die anderen Fortbildungskosten 2018 weniger als die Erstattung sind, darf ich einen negativen Betrag in Zeile 41 eintragen?

    Danke im Voraus!
    Zuletzt geändert von micpalmia; 01.05.2019, 21:21.

    #2
    AW: Kostenrückstattung für erstattete Fortbildungskosten

    Zitat von micpalmia Beitrag anzeigen
    Anlage S, Zeile 41
    Du meinst in der Einnahmeüberschussrechnung?

    Kommentar


      #3
      AW: Kostenrückstattung für erstattete Fortbildungskosten

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Du meinst in der Einnahmeüberschussrechnung?
      Ja, natürlich meinte ich Anlage EÜR, Zeile 41. Es tut mir leid!

      Kommentar


        #4
        AW: Kostenrückstattung für erstattete Fortbildungskosten

        In der Zeile 41 sollte auch ein negativer Betrag akzeptiert werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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