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Anlage AVEÜR Wo Grund und Boden eintragen

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    Anlage AVEÜR Wo Grund und Boden eintragen

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe. Wir haben 2018 ein Grundstück gekauft, auf dem ein eigenbetriebliches Atelier/Galerie etc. erstellt wird. Soll heißen, Grund und Boden ist Betriebsvermögen. Mir ist klar, dass ich dieses nicht abschreiben kann. Allerdings muss ich es ja in der Anlage AVEÜR trotzdem als Anlagegut eintragen. Nun bin ich verwirrt, wo ich dies eintragen muss. Bei "Grund und Boden" oder bei "Umlaufvermögen". Dort wird im entsprechenden Gesetzestext ja ebenfalls Grund und Boden sowie Gebäude erwähnt. Die AHK für das Gebäude habe ich bei "Gebäude" mit den entsprechenden AfA erfasst. Nur bei dem Grundstück bin ich jetzt echt unsicher.
    Wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte. In den bisherigen Beiträgen habe ich nichts gefunden.

    Vielen Dank schon mal
    Myriam

    #2
    AW: Anlage AVEÜR Wo Grund und Boden eintragen

    Er ist auf der Anlage EÜR im Anlageverzeichnis Teil 1 in Zeile 3 einzutragen. Umlaufvermögen würde nur vorliegen, wenn Gegenstand des Unternehmens z. B. der Verkauf von Grundstücken wäre.

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      #3
      AW: Anlage AVEÜR Wo Grund und Boden eintragen

      Super, vielen dank für die schnelle Antwort. Dann hab ich es ja sogar richtig gemacht. :-)

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