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Anlage N Zeile 39 Fahrtkostenzuschuss / Jobticket durch Arbeitgeber bei Jobwechsel

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    Anlage N Zeile 39 Fahrtkostenzuschuss / Jobticket durch Arbeitgeber bei Jobwechsel

    Hallo,

    ich bräuchte bitte Hilfe bei folgendem Problem:

    Ich habe im Oktober den Arbeitgeber gewechselt. Bis dahin bekam ich von meinem alten Arbeitgeber ein Jobticket gestellt (pauschal besteuert), das einen höheren Wert hatte als meine tatsächlichen Fahrtkosten per Kilometer. Bei meinem neuen Arbeitgeber bekomme ich keinen Fahrtkostenzuschuss etc. und lege eine nicht unwesentliche Strecke mit dem PKW zurück. Alles entsprechend in Elster eingetragen (Wert des Jobtickets für die ersten 9 Monate wurde von meinem früheren Arbeitgeber elektronisch übermittelt), gestern kam nun der Steuerbescheid und der Fahrtkostenersatz wurde auf das komplette Jahr angerechnet, ich bekomme also von der Fahrtkosten meiner neuen Stelle gerade einmal 5 Euro angerechnet, obwohl ich weit über 300 Kilometer in den 3 Monaten Okt-Dez gefahren bin. Hab ich beim Entragen einen Fehler gemacht? Ich wüsste nicht wo, denn der Wert des Jobtickets war ja bereits durch den ehemaligen Arbeitgeber (vor)eingetragen/übermittelt. Macht es evtl. Sinn Einspruch gegen den Bescheid einzulegen?

    Besten Dank an die, die Licht in mein Dunkel bringen können

    #2
    AW: Anlage N Zeile 39 Fahrtkostenzuschuss / Jobticket durch Arbeitgeber bei Jobwechse

    Abgesehen davon, dass Deine frage nichts mit Elster zu tun hat, macht ein Einspruch keinen Sinn. Im Gegenteil kannst du froh sein, dass in den letzten Jahren das Finanzamt nicht deinen Arbeitslohn um den übersteigenden Betrag erhöht hat.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage N Zeile 39 Fahrtkostenzuschuss / Jobticket durch Arbeitgeber bei Jobwechse

      Im Gegenteil kannst du froh sein, dass in den letzten Jahren das Finanzamt nicht deinen Arbeitslohn um den übersteigenden Betrag erhöht hat.
      Wieso? Wenn er ganzjährig den ÖPNV genutzt hat, und das ÖPNV-Ticket teurer war als die Entfernungspauschale, kommt da m. E. 0 € heraus.

      Der Jahresvergleich der ÖPNV-Kosten mit der Entfernungspauschale ist (seit 2012?) gesetzlich vorgeschrieben, monatsweise geht da nichts mehr. Der Bescheid ist deshalb diesbezüglich richtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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