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1. Umsatzsteuervoranmeldung Rechnung 1. Quartal - berichtigte Rechnung 2. Quartal ?!

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    1. Umsatzsteuervoranmeldung Rechnung 1. Quartal - berichtigte Rechnung 2. Quartal ?!

    Hallo,

    ich sitze gerade an der Umsatzsteuervoranmeldung für das 1. Quartal 2019. Habe vom März eine ausländische Rechnung, die Umsatzsteuer beinhaltet. Der Rechnungsbetrag wurde im März inkl der Umsatzsteuer von meinem Konto abgebucht. Ich bat die Firma um eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, damit ich das Reverse Charge Verfahren anwenden kann und um die Rückbuchung der bezahlten Umsatzsteuer.
    Im April erhielt ich die Umsatzsteuer zurück inkl. Blättern, auf denen Gutschrift (rückerstattete Umsatzsteuer) und Lastschrift (gekauftes Produkt ohne Umsatzsteuer) steht (also nicht das Wort Rechnung).
    Wie gebe ich jetzt die Beträge bei der Umsatzsteuervoranmeldung an? Im 1. Quartal oder im 2. Quartal? Oder gebe ich die erste Rechnung im 1. Quartal an (trotz Sitz im Ausland steht deutsche Umsatzsteuernr. drauf) - erhalte im 1. Quartal vom FA die Umsatzsteuer zurück. Und gebe sie im 2. Quartal wieder als erstattete Umsatzsteuer an (führe sie also ans FA zurück)?
    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: 1. Umsatzsteuervoranmeldung Rechnung 1. Quartal - berichtigte Rechnung 2. Quartal

    Zitat von Tiffy2712 Beitrag anzeigen
    ausländische Rechnung
    Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen innergemeinschaftlichen Umsätzen und Drittlandsumsätzen.

    Zitat von Tiffy2712 Beitrag anzeigen
    trotz Sitz im Ausland steht deutsche Umsatzsteuernr. drauf
    Hat die Firma vielleicht einen Betriebssitz im Inland? Was wurde denn für Umsatzsteuer in Rechnung gestellt? Deutsche? 19 %?

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      #3
      AW: 1. Umsatzsteuervoranmeldung Rechnung 1. Quartal - berichtigte Rechnung 2. Quartal

      Ja, genau. Sitz in Irland und deutsche Umsatzsteuer mit 19 % auf der Rechnung...

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        #4
        AW: 1. Umsatzsteuervoranmeldung Rechnung 1. Quartal - berichtigte Rechnung 2. Quartal

        Wenn die irische Firma über bestimmten jährlichen Umsatzgrenzen mit deutschen Kunden bzw. Umsätzen liegt, muss sie sowieso 19% deutsche Umsatzsteuer vom Endkunden erheben und nach Deutschland abführen (wenn der Firma nicht eine USt-ID des deutschen Kunden vorliegt). In diesem Fall kann der deutsche Kunde die Rechnung wie eine deutsche Rechnung behandeln (also mit ganz normalem Vorsteuerabzug).

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