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Entfernungspauschale bei Zeitarbeitnehmer

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    Entfernungspauschale bei Zeitarbeitnehmer

    Hallo,

    ein ein Zeitarbeitnehmer in einer Firma in z.b. Düsseldorf eingestellt ist, und in Essen lebt und in Essen beim Kundenunternehmen aktiv ist.

    Wie berechnet sich die Entfernungspauschla?

    Die Entfernung zwischen seinem Wohnort bis Kundenunternehmen, oder von seinem Wohnort bis Düsseldorf und danach noch mal nach Essen zum Kundenunternehmen?

    MfG

    #2
    AW: Entfernungspauschale bei Zeitarbeitnehmer

    Wo ist die 1.Tätigkeitsstätte?
    Das zählt

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale bei Zeitarbeitnehmer

      Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
      Wo ist die 1.Tätigkeitsstätte?
      Das zählt
      Genau. Allerdings nur wenn dort auch tatsächlich hingefahren wird.

      Kommentar

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