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Finanzamt schreibt einen Steuerpflichtigen Rentner NICHT an.

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    Finanzamt schreibt einen Steuerpflichtigen Rentner NICHT an.

    Verehrte Diskutanten,
    als quasi noch Neurentner habe ich die Tage meinen zweiten Steuerbescheid erhalten und muss für das Jahr 2018 satte 1400 Euro zahlen. Nun fiel mir die Frage ein, was passiert eigentlich, wenn ein Neu-Rentner NICHT vom Finanzamt angeschrieben wird?
    Wenn man als Neu-Renter weiß, dass man eigentlich steuerpflichtig ist, ist man dann verpflichtet, von sich aus eine Erklärung abzugeben?
    Eine Bekannte, die demnächst steuerpflichtige Rentnerin werden wird, kümmert sich überhaupt nicht um dieses Thema, ist also null informiert und wird sicherlich von sich aus keine Erklärung abgeben.
    Oder fällt Dank der eTin quasi niemand mehr durchs Prüfraster?
    Danke für eine Antwort!

    #2
    AW: Finanzamt schreibt einen Steuerpflichtigen Rentner NICHT an.

    Zitat von MBPunkt Beitrag anzeigen
    Wenn man als Neu-Renter weiß, dass man eigentlich steuerpflichtig ist, ist man dann verpflichtet, von sich aus eine Erklärung abzugeben?
    Oder fällt Dank der eTin quasi niemand mehr durchs Prüfraster?
    Hallo MBPunkt,

    Ja sollte man im eigenen Interesse tun.
    Aufgrund der Identifikationsnummer und der Verpflichtung der Rententräger die Daten elektronisch der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen, sind die Finanzämter in der Lage, diejenigen herauszupicken, bei denen Steuer anfällt.
    Das kann natürlich einige Zeit dauern.

    Tschüß

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      #3
      AW: Finanzamt schreibt einen Steuerpflichtigen Rentner NICHT an.

      Die Frage hat mit Elster nichts zu tun, daher nur ganz knapp:

      Wer zur Erklärungsabgabe verpflichtet ist, hat dies zu tun, natürlich auch ohne Aufforderung. Tut er das nicht, sind verschiedene nachteilige Folgen möglich je nach konkretem Sachverhalt. Das können Zwangsgelder zur Erzwingung der Erklärungsabgabe sein, Verspätungszuschläge, ggf. auch Strafverfahren, ggf. auch verlängerte Verjährungsfristen. Darüber hinaus gibt es ganz normale Verzinsungen ab dem 15. Monat nach Ablauf des betroffenen Kalenderjahres von derzeit 0,5 % pro vollem Monat, also ca. 6 % pro Jahr, auch wenn der Zinssatz derzeit "in der Diskussion" ist bzw. Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist.

      Selbstverständlich werden Auswertungsläufe gefahren mit der Folge, dass dem Finanzamt diese Fälle auffallen.

      Zur Erklärungsabgabepflicht suchmaschiniere nach § 56 EStDV und § 46 EStG, was die wesentlichen Erklärungsabgabeverpflichtungsregeln abdeckt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Finanzamt schreibt einen Steuerpflichtigen Rentner NICHT an.

        Im Ergebnis ist das genauso wie hier:

        https://forum.elster.de/anwenderforu...lärung-Pflicht

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          #5
          AW: Finanzamt schreibt einen Steuerpflichtigen Rentner NICHT an.

          So wie ich das bisher mit bekommen habe, ist es ja so, dass in den Datensätzen keine Ehepaare gespeichert sind. Es sind vielmehr auch Ehepaare als Einzelpersonen abgespeichert. Die Frage ist jetzt, wie kann das Finanzamt feststellen , wer mit wem verheiratet ist, wenn die bisher keine Steuernummer haben ?
          Zuletzt geändert von Laie123; 07.05.2019, 13:23.

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            #6
            AW: Finanzamt schreibt einen Steuerpflichtigen Rentner NICHT an.

            Hallo Laie123,

            das wurde in dem verlinkten Beitrag von @Kloebi mit beantwortet.

            Aber wie schon ausgeführt, kein Thema für dieses Anwenderforum.

            Tschüß

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