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Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenvers.

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    Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenvers.

    Ich mache die Steuererklärung für 2018. Bei " 2 - Angaben zur Begünstigungsart" soll ich die " Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2017" angeben.
    Den Wert kann ich aus der "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung" übernehmen. Komisch dass das nicht beim Belegabruf mitkam.
    Ich bin während in 2017 in Rente gegangen, muss da die Rente noch dazu addiert werden?

    #2
    AW: Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenvers.

    Nein, die Rente gehört natürlich nicht dazu, nur der Bruttoverdienst bis zum Renteneintritt.

    Meiner Meinung nach bist du 2018 ohnehin nicht mehr unmittelbar begünstigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenvers.

      Danke für die schnelle Antwort.

      Entschuldigung wenn ich jetzt vom eigentlichen Titel abweiche:
      Obwohl ich Rentner bin riestere ich noch ein paar Jahre.
      Bin ich als Rentner nicht mehr unmittelbar begünstigt?

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        #4
        AW: Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenvers.

        Hallo Penyelam,

        eigentlich sprengt das jetzt hier den Rahmen des Forums, aber die Riester wird doch mit Rentenbeginn fällig entweder monatliche Rente oder Auszahlung in Teilbeträgen usw.

        Tschüß

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          #5
          AW: Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenvers.

          Es gibt doch nur mittelbar oder unmittelbar begünstigt?
          Es kann nur ein Ehegatte mittelbar altersvorsorgeberechtigt sein.

          Ich bin Rentner, meine Frau Hausfrau.
          Was sind wir denn jetzt?

          Kommentar


            #6
            AW: Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenvers.

            Da mit Rentenbeginn die Rentenversicherungspflicht endet, entfällt auch die unmittelbare Begünstigung.

            Du warst deshalb letztmals 2017 unmittelbar begünstigt, da warst du ja einen Teil des Jahres noch rentenversicherungspflichtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenvers.

              Zitat von Penyelam Beitrag anzeigen
              Es gibt doch nur mittelbar oder unmittelbar begünstigt?
              . . . oder gar nicht begünstigt.

              Zitat von Penyelam Beitrag anzeigen
              Ich bin Rentner, meine Frau Hausfrau.
              Was sind wir denn jetzt?
              Da aus den Angaben nicht erkennbar ist, dass einer von beiden unmittelbar begünstigt ist, wären beide gar nicht begünstigt.

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                #8
                AW: Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenvers.

                Da aus den Angaben nicht erkennbar ist, dass einer von beiden unmittelbar begünstigt ist, wären beide gar nicht begünstigt.
                Genauso ist das auch! Mir ist das bei meinem Renteneintritt Mitte 2014 auch passiert. Ab 2015 ist meine unmittelbare Begünstigung und damit auch die Zulage für meine nur mittelbar begünstigte Ehefrau komplett entfallen.

                Ich habe aber für 2015 auch keine Anlage AV mehr ausgefüllt. Die einschlägigen Regelungen findet man alle im EStG:

                https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10a.html

                https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__82.html

                https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__79.html

                Und wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, muss die Rentenzahlung innerhalb eines Jahres nach Beginn der gesetzlichen Rente beantragt werden, man kann das nicht beliebig hinausschieben!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenvers.

                  Vielen Dank für die Antworten.
                  Als ich den Riester abgeschlossen hatte, wusste ich nicht dass ich mit 63 in Rente gehe, der läuft noch bis 2021.
                  Für 2018 nehme ich ihn also komplett raus.

                  Mein Frau hat seit diesem Jahr ein Teilzeitstelle. Ich nehme an, ist sie dann für 2019 mittelbar begünstigt und ich bleibe nicht begünstigt.

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                    #10
                    AW: Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenvers.

                    Mit einem Minijob oder Teilzeitjob auf Lohnsteuerkarte ist deine Frau unmittelbar begünstigt und du wärst dann mittelbar begünstigt.

                    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...s-vorteilhaft/
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenvers.

                      Zitat von Penyelam Beitrag anzeigen
                      Vielen Dank für die Antworten.
                      Als ich den Riester abgeschlossen hatte, wusste ich nicht dass ich mit 63 in Rente gehe, der läuft noch bis 2021.
                      Für 2018 nehme ich ihn also komplett raus.

                      Mein Frau hat seit diesem Jahr ein Teilzeitstelle. Ich nehme an, ist sie dann für 2019 mittelbar begünstigt und ich bleibe nicht begünstigt.
                      Bei einer rentenversicherungspflichtigen Teilzeitstelle ist deine Frau ab 2019 sogar unmittelbar begünstigt, theoretisch könntest du dann wieder mittelbar begünstigt sein.

                      Wenn es sich bei deiner Rente mit 63 um eine Erwerbsminderungsrente handeln würde, wovon ich jetzt aber nicht ausgehe, hättest du deine unmittelbare Begünstigung noch bis zum 67. Geburtstag retten können.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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