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    Wegen Umzug.

    Hallo liebes Forum,

    ich hätte eine Frage, bezüglich meiner Steuererklärung.
    Ich habe letztes Jahr (2018) als Student in Nürnberg nebenbei ein Kleingewerbe gehabt und habe damit nur ein wenig nebenbei verdient. Meine letzte Steuererklärungen habe ich daher in Nürnberg gemacht. Nun ist es so, dass ich im Dezember 2018 nach Berlin gezogen bin und hier arbeite. Meine Steuererklärung als Arbeitnehmer habe ich für das Finanzamt in Berlin gemacht und schon abgeschickt. Die andere Steuererklärung als Selbstständiger habe ich für das Finanzamt Nürnberg gemacht und frage mich nun vor dem abschicken, ob es ok ist, dass ich jetzt zwei "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2018" ausgefüllt habe. Einmal als Arbeitnehmer und einmal als Selbstständiger, die dann an zwei verschiedene Finanzämter gehen?

    Vielen Dank schon mal!

    #2
    AW: Wegen Umzug.

    Nein, das geht natürlich nicht. Du musst deine gesamten Einkünfte im Jahr 2018 in einer Erklärung zusammenfassen und an dein aktuell zuständiges Finanzamt in Berlin übermitteln.

    In Nürnberg kannst du deine EÜR einreichen und zusätzlich noch die Feststellungserklärung ESt 1 D für dein Gewerbe.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wegen Umzug.

      Die Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit sind nur in der EÜR aufgelistet. In der "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2018", die ich für den "selbstständigen Teil" erstellt habe, ist sozusagen "leer" (außer Name usw..), da ich keine anderen Einnahmen hatte. Die Feststellungserklärung ESt 1 D, kann ich dann natürlich noch erstellen.

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        #4
        AW: Wegen Umzug.

        Was heißt denn

        Zitat von Grautoene Beitrag anzeigen
        In der "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2018", ist sozusagen "leer"
        ?

        Deine Einkommensteuererklärung muss alle Deine Einkünfte enthalten, und in Berlin abgegeben werden.

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          #5
          AW: Wegen Umzug.

          Die Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit sind nur in der EÜR aufgelistet.
          Der Gewinn aus der selbständigen Arbeit ist in der Anlage S deiner Berliner Erklärung anzugeben. Die Abgabe der EÜR allein ist nicht ausreichend.

          Wenn du eine gesonderte Feststellungserklärung in Nürnberg einreichst, gehört der Gewinn in die Zeile 6 der Anlage S, sonst in die Zeile 4.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Wegen Umzug.

            Ich glaube man redet ein wenig aneinander vorbei.

            Ich habe eine "ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2018" für Berlin als Arbeitnehmer erstellt und samt Anlage N versendet, da ich seit Dez. angestellt bin.
            Davor war ich Student in Nürnberg und hatte dort mein Kleinunternehmen (Mittlerweile aufgelöst). Für letzts Jahr muss ich noch eine letzte Steuererklärung dafür machen. Die EÜR ist erstellt und zeigt auch Zahlen auf. Reicht diese aus, die ich dann in Nürnberg abgeben würde um meine Steuererklärung für mein Kleinunternehmen abzuschließen?

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              #7
              AW: Wegen Umzug.

              Wie ich schon sagte:

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Deine Einkommensteuererklärung muss alle Deine Einkünfte enthalten, und in Berlin abgegeben werden.

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                #8
                AW: Wegen Umzug.

                Ich glaube man redet ein wenig aneinander vorbei.
                Das glaube ich jetzt nicht. Wir haben dir eindeutig gesagt, wie zu verfahren ist.

                Du musst eine Einkommensteuererklärung für 2018 einreichen, in der deine gesamten Einkünfte des Jahres 2018 erklärt werden. Der Rest ist Beiwerk.

                Was ist daran nicht zu verstehen?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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