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Bonuszahlung Krankenkasse Zuflussprinzip

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    Bonuszahlung Krankenkasse Zuflussprinzip

    Ich habe im Jahr 2018 an dem Bonusprogramm meiner Krankenkasse teilgenommen.
    Die Auszahlung des Bonus von 2018 erfolgte erst im März 2019.
    Muss ich die Bonuszahlungen für die Steuererklärung 2018 oder 2019 angeben?

    Vielen lieben Dank!

    #2
    AW: Bonuszahlung Krankenkasse Zuflussprinzip

    Entscheidend ist das Steuerjahr, in welchem der finanzielle Zufluss stattgefunden hat. In diesem Fall 2019. Der erhaltene Bonus ist also für den Veranlagungszeitraum 2019 zu erklären.
    Zuletzt geändert von ErnstK62; 13.05.2019, 20:56.

    Kommentar


      #3
      AW: Bonuszahlung Krankenkasse Zuflussprinzip

      Vielleicht gehörst du ja zu denen, bei denen der Bonus gar nicht mehr als Rückerstattung zählt. Das wird sich vielleicht bis Ende 2019 endgültig klären.

      https://www.vlh.de/krankheit-vorsorg...abenabzug.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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