Nun, die zutreffende Antwort steht auch in der amtlichen Anleitung zur Anlage Kind:
Hat dagegen ein Elternteil Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 10 bis 15 und 40 bis 45), weil der halbe Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wurde,
ist bei diesem der volle Anspruch auf Kindergeld anzusetzen, und zwar unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!