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Fragen zur Anlage Kind

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    Fragen zur Anlage Kind

    Guten Morgen Leute


    Ich bin 46j , Verheiratet und habe 2 Kinder.

    Ich habe nun das erste mal ELSTER benutzt , bin auch recht gut durch gekommen ( dachte ich ). Nachdem ich nun alles eingegeben habe und auf " Pruefen und Steuer berechnen" geklickt habe kommt :

    Es sind keine Fehler vorhanden.
    Hier kann eine vorlaeufige unverbindliche Steuerberechnung durchgefuehrt werden. Im naechsten Schritt erhalten Sie eine uebersicht Ihrer Eingaben und koennen das Formular versenden.
    soweit so gut. In dem PDF was sich dann oeffnet steht aber folgendes :

    Anlage Kind: Fuer ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhaeltnis nicht plausibel.


    Ich bin nun bei Kind 1 - Kind 1 ist die 10jaehrige, leibliche Tochter meiner Frau , sie ist mein "stiefkind" , sie hat eine Namensschenkung aber ich habe sie bisher nicht adoptiert. Der leibliche Vater bezahlt kein Unterhalt und hat auch kein Umgangsrecht, sie lebt ausschliesslich bei uns. Leider gibt es fuer Verheiratete auch kein UVG mehr.


    Ich, Person A habe nun eingegeben


    Kindschaftsverhaeltnis : Enkelkind / Stiefkind

    Kindschaftsverhaeltnis bestand vom - bis 1.1.-31.12.



    Kindschaftsverhaeltnis zur Ehefrau / Person B

    Kindschaftsverhaeltnis : leibliches Kind / Adpotivkind

    Kindschaftsverhaeltnis bestand vom - bis 1.1.-31.12.





    Muss ich nun fuer den leiblichen Vater das folgende Ausfuellen ?

    Kindschaftsverhaeltnis zu einer anderen Person








    Im weiteren Verlauf hab ich dann folgende Eintragungen gemacht


    uebertragung, weil der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt oder nicht unterhaltspflichtig ist

    habe ich angeklickt

    Ich beantrage den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag fuer den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt oder mangels Leistungsfaehigkeit nicht unterhaltspflichtig ist
    Kennzahl 136





    Muss / kann / soll ich dann noch folgendes Auswaehlen ?

    uebertragung vom anderen Elternteil

    Ich beantrage den vollen Freibetrag fuer den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, weil das minderjaehrige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war.
    Kennzahl 139









    Eine Frage noch zum Kindergeld ;


    Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen fuer 2018


    was gebe ich da ein , Monatlich 194 Euro oder fuer das ganze Jahr 2328 Euro ?




    und eine weitere Frage :

    ich habe 2017 fuer beide Kinder eine " Fondsgebundene Rentenversicherung " bei der Provinzial abgeschlossen. Sie sollen wenn sie 18 sind etwas Geld bekommen um z.b. den Fuehrerschein zu machen. Das sind fuer jedes Kind 30 Euro im Monat. Kann ich davon was absetzen ? Wenn ja wo , in welchem Teil muss ich das eintragen ?



    Ich hoffe das waren nicht zu viele Fragen , danke fuer Eure zeit !!

    mfg Stephan
    Zuletzt geändert von stephNRW; 14.05.2019, 12:53.

    #2
    AW: Fragen zur Anlage Kind

    1. ja
    2. ja
    3. ja,
    4. Jahresbetrag ggf, nur hälftiger Anspruch bei Kind 1
    5. m. E. steuerlich irrelevant

    Kommentar


      #3
      AW: Fragen zur Anlage Kind

      Mahlzeit und danke für die schnelle reaktion !!

      ich glaube wir bekommen für beide Kinder volles Kindergeld. d.h. wir bekommen 388 Euro meine ich, sagte meine Frau.

      also dann die 194x12 eingeben , richtig ?


      bei der " Fondsgebundene Rentenversicherung " wusste ich es nicht , die läuft noch 8 / 15 jahre ...

      danke werd dann mal ausfüllen gehen.

      Kommentar


        #4
        AW: Fragen zur Anlage Kind

        auch der leibliche Vater hat einen Anspruch auf das halbe Kindergeld, das mit dem Unterhaltsanspruch verrechnet wird. Wichtig ist der Anspruch, nicht die erhaltene Zahlung.

        Kommentar


          #5
          AW: Fragen zur Anlage Kind

          Wenn bereits der Antrag in Zeile 40 (Kennzahl 36) gestellt wurde, schließt das den Antrag in Zeile 42 (Kennzahl 39) mit ein.

          Beim Kindergeldanspruch ist in solchen Fällen der volle Jahresanspruch einzutragen, das sind 2.328 €. Der leibliche Vater kommt nach Angabe seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach.

          - - - Aktualisiert - - -

          Nachfrage zur Anwendung:

          Nach den im ersten Beitrag angegebenen Kennzahlen wird die Erklärung mit der Webanwendung Mein ELSTER erstellt, nicht mit ElsterFormular?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Fragen zur Anlage Kind

            kann ich nicht wirklich beantworten , hab mich bei Elster angemeldet und dann da das Formular online ausgefüllt.

            was ist denn der Unterschied ? hab das Ausgefüllte Formular nun weg geschickt , online.... war das falsch / dumm ?

            Kommentar


              #7
              AW: Fragen zur Anlage Kind

              Wo "Mein Elster" drauf steht, d.h. die kostenlose plattformunabhängige Webanwendung, ist auch "Mein Elster" drin, so dass man dann auch das Unterforum "Mein Elster" verwenden sollte. Ich verschiebe mal.

              Wo NICHT "Elsterformular", d.h. die kostenlose Windows-Anwendung zum Installieren auf dem PC, drauf steht, ist auch kein Elsterformular drin, so dass man dann auch nicht das Unterforum "Elsterformular" verwenden sollte.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Fragen zur Anlage Kind

                Du hast das Thema im Unterforum für ElsterFormular eröffnet. Das ist ein Windows-Programm, das die Steuerverwaltung momentan noch parallel zur Webanwendung anbietet.

                Wir haben hier für jede Anwendung ein eigenes Unterforum, weil sich die Programmbedienung teilweise deutlich unterscheidet.

                Die steuerlichen Ergebnisse sollten identisch sein. Hat denn die Steuerberechnung nach Ergänzung der Angaben zum leiblichen Vater funktioniert?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Fragen zur Anlage Kind

                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  auch der leibliche Vater hat einen Anspruch auf das halbe Kindergeld, das mit dem Unterhaltsanspruch verrechnet wird. Wichtig ist der Anspruch, nicht die erhaltene Zahlung.
                  Ist denn der Anspruch des leiblichen Vaters noch gegeben, wenn er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fragen zur Anlage Kind

                    Zitat von Febedie Beitrag anzeigen
                    Ist denn der Anspruch des leiblichen Vaters noch gegeben, wenn er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt?
                    Nein, die Antwort hatte ich doch schon gegeben.

                    Beim Kindergeldanspruch ist in solchen Fällen der volle Jahresanspruch einzutragen, das sind 2.328 €. Der leibliche Vater kommt nach Angabe seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Fragen zur Anlage Kind

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Nein, die Antwort hatte ich doch schon gegeben.
                      Ja, Kloebi hatte auch eine Antwort gegeben - und deine und seine Antwort waren gegensätzlich. Sollte nur eindeutig beantwortet werden, verwirrt sonst eher als das es hilft.
                      Danke fürs klarstellen.

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                        #12
                        AW: Fragen zur Anlage Kind

                        Nun, die zutreffende Antwort steht auch in der amtlichen Anleitung zur Anlage Kind:

                        Hat dagegen ein Elternteil Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 10 bis 15 und 40 bis 45), weil der halbe Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wurde,
                        ist bei diesem der volle Anspruch auf Kindergeld anzusetzen, und zwar unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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