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Entfernungspauschale (Urlaubstage)

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    Entfernungspauschale (Urlaubstage)

    Hallo!!!

    Ich habe eine Frage:

    Mein Mann hat im Dezember 2018 ein paar Urlaubstage gemacht, die dem Jahr 2019 entsprechen. Wenn ich die Entfernungspauschale in Urlaubstage fülle, muss ich die 30 Tage von 2018 plus die von 2019 summieren, oder?

    Vielen Dank!!

    Sonia

    #2
    AW: Entfernungspauschale (Urlaubstage)

    Zitat von sonser22 Beitrag anzeigen
    Hallo!!!

    Ich habe eine Frage:

    Mein Mann hat im Dezember 2018 ein paar Urlaubstage gemacht, die dem Jahr 2019 entsprechen. Wenn ich die Entfernungspauschale in Urlaubstage fülle, muss ich die 30 Tage von 2018 plus die von 2019 summieren, oder?

    Vielen Dank!!

    Sonia
    Hallo,

    was du da angibst ist eigentlich unerheblich.
    Wichtig ist die Anzahl der Arbeitstage.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale (Urlaubstage)

      Es geht um die tatsächlich genommenen Urlaubstage IM Jahr X, egal ob die arbeitsrechtlich verspätet oder verfrüht genommen sind. Hintergrund ist doch die Plausibilitätsprüfung, d.h. wenn Du z.B. im Jahr 2018 220 Arbeitstage angibst, gleichzeitig aber in 2018 30 UT aus 2017, 30 aus 2018 und 30 aus 2019 vorgeholt hattest und deswegen 90 UT einträgst, ist offensichtlich, dass die 220 AT nicht stimmen können.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Entfernungspauschale (Urlaubstage)

        @Picard777

        Diese Plausi-Prüfung gibt es im System von EF, ME oder beim Finanzamt nicht.
        Das Feld zur Eingabe der UT/KT hat keine Finanzamtskennziffer und kann daher maschinell nicht ausgelesen werden.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Entfernungspauschale (Urlaubstage)

          Ich habe da immer 30 Tage rein geschrieben, ohne das jetzt jedes Jahr konkret nachzurechnen. Ich bin ohnehin nie über 215 Arbeitstage hinausgekommen, manchmal waren es noch weniger.

          Wichtig ist doch, dass der Wert in Kennzahl 110 aufgesucht an XXX Tagen stimmt. Den Wert konnte ich aus dem Fahrtenbuch ablesen, da musste ich auch nicht nachrechnen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Entfernungspauschale (Urlaubstage)

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich habe da immer 30 Tage rein geschrieben, ohne das jetzt jedes Jahr konkret nachzurechnen. Ich bin ohnehin nie über 215 Arbeitstage hinausgekommen, manchmal waren es noch weniger.

            Wichtig ist doch, dass der Wert in Kennzahl 110 aufgesucht an XXX Tagen stimmt. Den Wert konnte ich aus dem Fahrtenbuch ablesen, da musste ich auch nicht nachrechnen.
            Hallo,

            ich habe da manchmal 30, manchmal 25, manchmal 40, manchmal 29,
            was mir so eingefallen ist, hinein geschrieben.
            oh, charlie24, was soll deine Antwort bezwecken?
            Ist doch schon alles geschrieben worden

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Entfernungspauschale (Urlaubstage)

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              @Picard777

              Diese Plausi-Prüfung gibt es im System von EF, ME oder beim Finanzamt nicht.
              Das Feld zur Eingabe der UT/KT hat keine Finanzamtskennziffer und kann daher maschinell nicht ausgelesen werden.
              Weiß ich, ändert aber nichts am Hintergrund, dass das abgefragt wird. Vielleicht ist es ja nächstens Jahr verkennziffert ...
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Entfernungspauschale (Urlaubstage)

                Vielen Dank an alle für Ihre Antworten!!

                Grüß Sonia

                Kommentar

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