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Zahlung zur Kranken/Pflegeversicherung ohne Krankengeldanspruch

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    Zahlung zur Kranken/Pflegeversicherung ohne Krankengeldanspruch

    Hallo allerseits.
    Kann ich "Geleistete Zahlungen zur Kranken&Pflegeversicherung ohne Krankengeldanspruch" in der ESt-Erklaerung irgend wo eintragen?
    Hintergrund ist folgendes:
    Durch die Ablaufzahlung einer beruflichen Altersvorsorge (Direkt-Versicherung) bin ich gezwungen, 10Jahre einen Anteil davon an die AOK zu leisten.
    Ich haette gerne diese Betraege als Werbekosten oder Belastung in Abzug gebracht.

    Mit freundlichen Gruessen
    Zuletzt geändert von Roland1953; 15.05.2019, 19:21.

    #2
    AW: Zahlung zur Kranken/Pflegeversicherung ohne Krankengeldanspruch

    Das gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand, momentan sind das die Zeilen 17 und 19.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Zahlung zur Kranken/Pflegeversicherung ohne Krankengeldanspruch

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand, momentan sind das die Zeilen 17 und 19.
      Hallo Charlie24.
      Danke für die schnelle Antwort.
      Wie ich aber gerade der Ausfüllhilfe der Dt. Rentenversicherung entnehme, kommen in Zeile 17 + 19 nur die geleisteten Beiträge,
      die mit der Rentenzahlung geleistet wird!
      Ich meinte aber die Beiträge welche ich an die AOK zusätzlich leisten muß! (wg. Direktversicherung-Ablaufzahlung).

      Nun versuche ich diese "Beiträge ohne Anspruch auf Krankengeld -...") in den Zeilen 13, 16 unterzubringen.

      Freundliche Grüße
      Roland1953

      Nachtrag: Das gibt leider eine Fehlermeldung bzgl. Zeile 12 !
      Aber nach einem neuen Versuch mit dem Eintrag der Zahl "0" in Zeile 12 übernimmt das Programm die Einträge.!
      Zuletzt geändert von Roland1953; 16.05.2019, 00:32.

      Kommentar


        #4
        AW: Zahlung zur Kranken/Pflegeversicherung ohne Krankengeldanspruch

        Zitat von Roland1953 Beitrag anzeigen
        Nun versuche ich
        Und? Geht nicht, oder?

        Welche Software verwendest Du denn? Du hast nämlich kurioserweise unter Allgemein und Projekt gefragt.

        Kommentar


          #5
          AW: Zahlung zur Kranken/Pflegeversicherung ohne Krankengeldanspruch

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Und? Geht nicht, oder?

          Welche Software verwendest Du denn? Du hast nämlich kurioserweise unter Allgemein und Projekt gefragt.
          Hallo L. E. Fant,
          ich verwende warscheinlich die neueste Elster-Version;
          und im Elster-Forum war ich schon laenger nicht mehr, darum gab es gewisse Orientierungsschwierigkeiten.
          Nach dem ich waehrend des Ausfuellens vom Elster-Formular parallel eine Anfrage hier im Forum zu stellen versuchte-(keine Antwort in den FAQ´s gefunden),
          habe ich nach vielen Wiederanmeldungen die erst-beste Moeglichkeit, die angezeigt wurde, fuer eine Fragestellung ergriffen!
          Auch wenn das evtl. nicht ganz richtig war, so hat es mich aber doch weitergebracht.

          Freundliche Gruesse
          Roland1953
          Zuletzt geändert von Roland1953; 16.05.2019, 01:10.

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            #6
            AW: Zahlung zur Kranken/Pflegeversicherung ohne Krankengeldanspruch

            Ich weiß nicht, welche neueste Version das sein soll, aber ElsterFormular bestimmt nicht, da ist die 12 nicht direkt ausfüllbar.

            Die Angabe KV lt. LStB 0, davon X ohne Anspruch auf Krankengeld ist so unsinnig wie die Aussage, ich habe gestern nichts getrunken, davon war 1 Liter Apfelsaft.

            Die dir genannten Zeilen waren korrekt.

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              #7
              AW: Zahlung zur Kranken/Pflegeversicherung ohne Krankengeldanspruch

              Wie ich aber gerade der Ausfüllhilfe der Dt. Rentenversicherung entnehme, kommen in Zeile 17 + 19 nur die geleisteten Beiträge,
              die mit der Rentenzahlung geleistet wird!
              Nein, es gehört alles dort erklärt. In der Webanwendung Mein ELSTER musst du die Werte extern addieren oder den Bescheinigungsabruf nutzen.

              Bei ElsterFormular lässt sich der Bereich duplizieren.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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