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Kleinbetragsrente!!

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    Kleinbetragsrente!!

    Hallo Forum

    Meine Frau arbeitete von 1974 bis1983 bei einer Behörde und zahlte in eine Betriebsrente ein.
    Von 1983 bis 2018 ruhte der Vertrag.
    2018 wurde meine Frau Rentnerin und die Betriebsrente wurde als Kleinbetragsrente ausgezahlt.
    Meine Frage:
    Muß ich diese alte Betriebsrente auch bei der Steuererklärung angeben? Link entfernt!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 20.05.2019, 11:28. Grund: unerwünschter Link entfernt

    #2
    AW: Kleinbetragsrente!!

    Ja. Der Eintrag erfolgt z. B. auf der Anlage R Zeile 36. Die Eingabehilfe von Elsterformular enthält weitere Hinweise.

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinbetragsrente!!

      Hallo rupeshbarnes ,

      das sollte eigentlich aus der Leistungsmitteilung der Betriebsrente hervorgehen, wo es in der Steuererklärung einzutragen ist.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinbetragsrente!!

        Hier geht es zu dem Originalbeitrag, der von @rupeshbarnes nur kopiert wurde, um einen unerwünschten Link mit unterzubringen.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...inbetragsrente
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Kleinbetragsrente!!

          Könnte man nicht beide Threads zusammenfügen und den Beitrag von "rupeshbarnes" und #4 und #5 von hier dabei gleich wieder löschen?

          Kommentar


            #6
            AW: Kleinbetragsrente!!

            Hallo,

            die Spammer denken sich immer wieder was Neues aus.
            Manchmal kommen einem die Formulierungen schon irgendwie bekannt vor, habe ich doch schon mal gelesen oder so.

            Tschüß

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              #7
              AW: Kleinbetragsrente!!

              Zitat von Febedie Beitrag anzeigen
              Könnte man nicht beide Threads zusammenfügen und den Beitrag von rupeshbarnes und 4 und 5 von hier dabei gleich wieder löschen?
              Theoretisch ist das alles möglich, macht aber alles Arbeit. So wie das jetzt hier steht, ist das harmlos und ja auch nicht falsch.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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