Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleinunternehmer-GbR Aufteilung, Entnahmen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleinunternehmer-GbR Aufteilung, Entnahmen

    Hallo zusammen,

    wir sind eine GbR (Musikgruppe) und fallen unter die Kleinunternehmer-Regelung, erstellen also keine Bilanz oder dergleichen. Wir teilen einfach nach unseren Auftritten entsprechend unseres Vertrages anteilig den Gewinn auf und entnehmen ihn dann auch im Laufe des Jahres immer mal wieder vom Gesellschafts-Konto.

    Nun die Frage: Müssen wir diese Entnahmen als Privatentnahmen oder irgendwie angeben? Oder reicht, wenn wir einfach in der gesonderten/einheitlichen Feststellung und Anlage FB den Gewinnverteilungsschlüssel als Bruch angeben, woraus ja ersichtlich wird, welcher Gewinn wem zuteil wird und was jeder entsprechend anschließend in seiner eigenen Anlage S als Einkünfte aus 1. Beteiligung angibt.

    In unserem Vertrag steht dazu: "Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden anteilig gleichmäßig auf die Gesellschafter aufgeteilt. Keinem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung zu. Jedem Gesellschafter steht ein Entnahmerecht zu."

    Vorab vielen Dank!

    #2
    AW: Kleinunternehmer-GbR Aufteilung, Entnahmen

    Solange in der EÜR der GbR keine sonstigen Schuldzinsen erklärt werden, wird sich niemand wirklich für die Entnahmen der Gesellschafter interessieren

    Gesondert aufzuzeichnen sind sie auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X