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GWG Frage

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    GWG Frage

    Sorry, habe noch nie im leben so viel gepostet.

    Wie verhält sich das mit der 800 EUR Grenze.

    Sind die 800 EUR nur für 1 Artikel oder können das mehrere verschiedene sein.

    Oder muss ich bei mehreren Artikel die Sammeloption nehmen.

    #2
    AW: GWG Frage

    Hier ein Link zur allgemeinen Info:

    https://www.steuern.de/abschreibung-gwg.html

    Die Eingabehilfe von Elsterformular enthält folgende Ausführungen dazu:


    In Zeile 33 sind Aufwendungen für GWG nach § 6 Abs. 2 EStG und in Zeile 34 ist die Auflösung eines Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG einzutragen.
    Nach § 6 Abs. 2 EStG können die Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. der Einlagewert von abnutzbaren, beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die um einen enthaltenen Vorsteuerbetrag verminderten Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. deren Einlagewert für das einzelne Wirtschaftsgut 800 € nicht übersteigen (GWG).
    Aufwendungen für GWG von mehr als 250 € sind in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen.
    In der Anlage AVEÜR erfolgt keine Eintragung der GWG.
    Für abnutzbare, bewegliche und selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. deren Einlagewert 250 €, aber nicht 1.000 € übersteigen, kann nach § 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr der Anschaffung/Herstellung oder Einlage auch ein Sammelposten gebildet werden. Dieses Wahlrecht kann nur einheitlich für alle im Wj. angeschafften/hergestellten bzw. eingelegten Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden. Im Fall der Bildung eines Sammelpostens können daher im Wirtschaftsjahr lediglich die Aufwendungen für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 € als GWG (Zeile 33) berücksichtigt werden; bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 1.000 € sind die Aufwendungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen (vgl. Zeile 30).
    Weitere Erläuterungen zur Behandlung von GWG und zum Sammelposten sowie dessen jährlicher Auflösung mit einem Fünftel finden Sie in dem BMF-Schreiben vom 30.09.2010, BStBl I S. 755 sowie R 6.13 EStR.
    Zuletzt geändert von ; 18.05.2019, 11:37.

    Kommentar


      #3
      AW: GWG Frage

      Die neue Obergrenze von 800,00 € netto gilt ab 2018 für jedes einzelne abschreibungsfähige Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.

      Wer sich stattdessen entscheidet, einen Sammelposten zu bilden, der gleichmäßig über 5 Jahre aufzulösen ist, muss in dem jeweiligen Jahr dann alle GWG in den Sammelposten aufnehmen.

      Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage allerdings nichts zu tun!

      https://www.steuertipps.de/selbststa...grenze-ab-2018
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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