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Fahrkarten von Kindern

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    Fahrkarten von Kindern

    Moin,

    Ich weiß nicht, ob Monatskarten für Schüler in die Steuererklärung eingetragen werden können. Wir bezahlen insgesamt 100€ pro Monat für die und werden nur für Fahrten von zu Haus nach der Schule genutzt.

    Wenn das geht, wo soll ich die Werte eintragen?

    #2
    AW: Fahrkarten von Kindern

    Zitat von carlos59 Beitrag anzeigen
    Moin,

    Ich weiß nicht, ob Monatskarten für Schüler in die Steuererklärung eingetragen werden können. Wir bezahlen insgesamt 100€ pro Monat für die und werden nur für Fahrten von zu Haus nach der Schule genutzt.

    Wenn das geht, wo soll ich die Werte eintragen?
    Hallo,

    nein geht nicht

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Fahrkarten von Kindern

      Besteht für die Kinder ein Kindergeldanspruch sind damit alle Aufwendungen abgegolten.

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        #4
        AW: Fahrkarten von Kindern

        Kinderbetreuungskosten
        Schulgeld
        auswärtige Unterbringung
        agB
        ??

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          #5
          AW: Fahrkarten von Kindern

          Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
          Kinderbetreuungskosten
          Schulgeld
          auswärtige Unterbringung
          agB
          ??
          Hallo,
          und unter welcher Rubrik, willst du jetzt die Monatskarten unterbringen ?

          Tschüß

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            #6
            AW: Fahrkarten von Kindern

            Hallo,
            es geht mir um die Aussage, dass mit dem Kindergeld alle Aufwendungen für ein Kind abgegolten sind.
            Das ist ja so nicht richtig.

            Dass Fahrkarten nicht als Werbungskosten angesetzt werden können,
            habe ich nicht in Frage gestellt.

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              #7
              AW: Fahrkarten von Kindern

              Hallo,

              ich wollte nur vermeiden, dass @carlos59 irritiert wird.

              Tschüß
              Zuletzt geändert von holzgoe; 23.05.2019, 09:30. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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                #8
                AW: Fahrkarten von Kindern

                Auch wenn das eigentlich Steuerrecht ist und kein ELSTER Problem:

                Die Fahrtkosten für den Schulbesuch der Kinder sind steuerlich nicht abzugsfähig.
                Es handelt sich um Kosten der privaten Lebensführung welche im Übrigen durch den Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten sind.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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