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    Korrektur EKSt

    Moin, so viel ich weiß, kann man eine bereits abgegebene EKSt-Erklärung nachträglich korrigieren, gilt das auch, wenn man schon den Bescheid bekommen hat? Und wie heißt das Menü im Elsterformular um eine Korrektur vorzunehmen?

    #2
    AW: Korrektur EKSt

    Wenn Du den Bescheid bekommen hast dann kannst Du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Mit ElsterFormular geht das allerdings nicht. Aber z. B. mit Mein Elster.

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      #3
      AW: Korrektur EKSt

      Zitat von HP Beitrag anzeigen
      Moin, so viel ich weiß, kann man eine bereits abgegebene EKSt-Erklärung nachträglich korrigieren, gilt das auch, wenn man schon den Bescheid bekommen hat? Und wie heißt das Menü im Elsterformular um eine Korrektur vorzunehmen?
      Hallo HP,

      du speicherst die gesendete Erklärung als neue Kopie ab und korrigierst entsprechend und versendest neu.
      Allerdings müsstest du Einspruch einlegen und in der Begründung auf die geänderte Erklärung verweisen.
      Den Einspruch kannst du auch per Post oder Mail einlegen, oder falls Zugang vorhanden über Mein Elster.

      Tschüß

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        #4
        AW: Korrektur EKSt

        In der Regel kann man die Begründung doch gleich mit dem Einspruch vorbringen, dann muss man nicht neu übermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Korrektur EKSt

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          In der Regel kann man die Begründung doch gleich mit dem Einspruch vorbringen, dann muss man nicht neu übermitteln.
          Hallo,
          da hast du recht, ich wollte HP nur zeigen, wie man über Elsterformular eine gesendete Erklärung korrigieren kann.

          Tschüß

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            #6
            AW: Korrektur EKSt

            Ich habe mich jetzt bei "Mein Elster" angemeldet, werde dann über "Mein Elster" Einspruch einlegen, mit Begründung, so habe ich es verstanden. Eine eigene Steuerberechnung kann ich allerdings nur mit dem Elsterformular machen und eine Plausiblitätsprüfung auch nur, d.h. Kopie machen ohne abzuschicken.

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              #7
              AW: Korrektur EKSt

              Zitat von HP Beitrag anzeigen
              Ich habe mich jetzt bei "Mein Elster" angemeldet, werde dann über "Mein Elster" Einspruch einlegen, mit Begründung, so habe ich es verstanden. Eine eigene Steuerberechnung kann ich allerdings nur mit dem Elsterformular machen und eine Plausiblitätsprüfung auch nur, d.h. Kopie machen ohne abzuschicken.
              Hallo HP,

              das ist eine Möglichkeit über MeinElster, du kannst den Einspruch auch per Mail oder per Post schicken.

              Du könntest technisch auch eine Kopie der versendeten Erklärung mit den entsprechenden Korrekturen versenden.
              @Charlie24 wollte sagen, es reicht wenn du im Einspruch angibst, was geändert werden soll bzw. muss.

              Tschüß

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                #8
                AW: Korrektur EKSt

                Danke für die Tipps, ich gucke mal was unter "Mein Elster" möglich ist und welcher der einfachste Weg ist.

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                  #9
                  AW: Korrektur EKSt

                  Im Bescheid steht u.a.:"Falls Sie beabsichtigen, gegen den EKSt-Bescheid Einspruch einzulegen oder einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen...." Ist das eine schlichte Änderung wenn man eine Korrektur vornehmen möchte, weil man z.B. was vergessen hatte. Wenn ja, kann ich über "Mein Elster" einen Antrag auf schlichte Änderung stellen und spare ich mir dadurch einen Einspruch?

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                    #10
                    AW: Korrektur EKSt

                    Wichtig ist, dass Sie innerhalb der Rechtsbehelfsfrist reagieren. Ob Sie sich dann für einen Einspruch oder einen Antrag auf schlichte Änderung entscheiden bleibt Ihnen überlassen. Bei einem Antrag AUF SCHLICHTE ÄNDERUNG WIRD DER STEUERBESCHEID NUR PUNKTUELL ÜBERPRÜFT - bei einem Einspruch wird der gesamte Steuerfall geprüft. Den Antrag auf schlichte Änderung können Sie auch in Mein ELSTER als sonstige Nachricht an das Finanzamt übermitteln.

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                      #11
                      AW: Korrektur EKSt

                      Ich blicke nicht mehr durch, bei "Mein Elster" gibt es Aktivierungs-ID, Aktivierungscode, Benutzername, hat es das alles nicht schon einmal gegeben, zusammen mit einer Zertifizierungsdatei (pfx)? Ich meine das war 2014 ungefähr, ist nun "Mein Elster" der Nachfolger davon?

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                        #12
                        AW: Korrektur EKSt

                        Aktivierungs-ID und Aktivierungscode brauchst Du nur, um Dich zu registrieren. Danach sind die beiden Nummern wertlos.

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                          #13
                          AW: Korrektur EKSt

                          Meine Frage war, gehe ich recht in der Annahme, das es ähnliches schon einmal gab, das nannte sich Elster-Online-Portal, da gab es auch schon Aktivierungs-Code und Zertifizierungsdatei. Ich will das ja nur verstehen. Ich verstehe das jetzt so, daß ich mich bei "Mein Elster" komplett neu anmelden muß, die damaligen Codes und Paßwörter gelten nicht mehr, ist das so?

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                            #14
                            AW: Korrektur EKSt

                            Dein Zertifikat, dass Du in Elster Online erstellt hast, ist in Mein Elster nach wie vor gültig. Es sei denn Du hast nach drei Jahren versäumt es zu verlängern.

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                              #15
                              AW: Korrektur EKSt

                              Nachdem es doch vorrangig um Fragen zu Mein ELSTER geht und nicht um die Nutzung von ElsterFormular, habe ich das Thema jetzt mal verschoben.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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