Kann ich auch eine Steuererklärung für meine Bekannte von meinem Zertifikat aus versenden?
Sorry, ich habe überhaupt noch keine Erfahrung mit der elektronischen
Steuerklärung und bin ganz neu auf diesem Forum.
wer kann evtl. helfen.
Danke!
Kann ich auch eine Steuererklärung für meine Bekannte von meinem Zertifikat aus versenden?
Sorry, ich habe überhaupt noch keine Erfahrung mit der elektronischen
Steuerklärung und bin ganz neu auf diesem Forum.
wer kann evtl. helfen.
Danke!
Ja.
Datenübermittler darf jeder sein.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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In der Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 11 (ab 2016) muss bei Arbeitnehmern, Rentnern und Beamten mit JA geantwortet werden.
Bei den Werbungskosten gibt es keine Pauschalen außer den in § 9a EStG genannten.
ja, das geht. Du solltest nur die Bekannte im Innenverhältnis was unterschreiben lassen.
Hallo Utajue,
technisch kannst du für jeden übermitteln, bei Verwandten bist du auch über § 15 der Abgabenordnung abgesichert, damit du keine unerlaubte Hilfe in Steuersachen machst.
Weil der Datenlieferer ist auch für den Inhalt der übermittelten Steuererklärung verantwortlich, das Zertifikat ersetzt ja die ansonsten geforderte eigenhändige Unterschrift.
Tschüß
Der Datenlieferer ist NICHT für den Inhalt verantwortlich, aber dafür verantwortlich, dass er tatsächlich einen Auftrag hatte die Erklärung mit den und den Daten so zu übermitteln. Wenn Utajue allerdings bei der inhaltlichen Erstellung der Steuererklärung hilft, dann muss er das dürfen und eine Person sein, der das nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubt ist, z.B. eine Person iSd § 15 AO. Dann haftet er natürlich auch für die steuerliche Beratung.
Schönen Gruß
Picard777
Ich persönlich rate zur Zurückhaltung, was authentifizierte Übermittlungen für Bekannte angeht, die nicht zu den Angehörigen gemäß § 15 AO rechnen.
Eine komprimierte Erklärung ohne Authentifizierung zu übermitteln, ist unproblematisch, denn hier muss der Steuerpflichtige anschließend den Ausdruck
der Erklärung unterschreiben und macht sich damit den Inhalt zu eigen, bevor die Erklärung von ihm selbst beim Finanzamt eingereicht wird.
Bei authentifizierter Übermittlung muss man sich meines Erachtens den Erklärungsentwurf vor dem Versand vom Steuerpflichtigen absegnen lassen.
Das ist alles einigermaßen umständlich und unterbleibt deshalb in der Praxis sehr oft. Es muss aber jeder für sich selbst entscheiden, ob er sich
darauf einlässt.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Das ist richtig. Die genauen Modalitäten kann man in der Abgabenordnung nachlesen. Man braucht dazu aber zumindest kein Verwandter im Sinne von § 15 sein - die reine Datenübermittlung darf jeder machen.
Das ist ja unbestritten, aber allein die Vorgabe:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Daten in leicht nachprüfbarer Form zur Zustimmung zur Verfügung zu stellen.
hält mich schon davon ab, für allzu viele Bekannte tätig zu werden. Lieber erkläre ich den Leuten, wie sich selbst ein Konto bei Mein ELSTER einrichten können und wie sie
zum Bescheinigungsabruf kommen und worauf sie im eigenen Steuerfall im wesentlichen achten müssen. Diese technische Hilfe muss ich wenigstens nur einmal leisten.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
Hallo,
Zitat: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Daten in leicht nachprüfbarer Form zur Zustimmung zur Verfügung zu stellen.
Und wer prüft das nach?
Einfach lächerlich, Buchstabenreiterei
Gruß FIGUL
Das Ganze wird nur dann eine Rolle spielen, wenn irgendwann mal ein Fall mit Steuerhinterziehung aufkommt und das FA fragt, wer "schuld" ist.