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Wegeunfall Selbstbeteiligung wo eintragen?

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    Wegeunfall Selbstbeteiligung wo eintragen?

    Guten Tag zusammen,

    die SuFu hat mir leider nicht weitergeholfen auch das WWW nicht.
    Wo in der Anlage N kann man die Kosten der Selbstbeteiligung bei einem Wegeunfall eintragen?


    Danke sehr

    #2
    AW: Wegeunfall Selbstbeteiligung wo eintragen?

    Sie können einen Eintrag in Zeile 47 der Anlage N vornehmen. Unfallkosten sind jedoch im Regelfall mit der Entfernungspauschale abgegolten.

    Aktualisierung:
    Der Beitrag ist rechtlich unzutreffend. Entschuldigung. Danke an @Charlie24 für den richtigen Beitrag #4.
    Zuletzt geändert von ; 25.05.2019, 06:13.

    Kommentar


      #3
      AW: Wegeunfall Selbstbeteiligung wo eintragen?

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Sie können einen Eintrag in Zeile 47 der Anlage N vornehmen. Unfallkosten sind jedoch im Regelfall mit der Entfernungspauschale abgegolten.
      Danke für die Antwort

      Kommentar


        #4
        AW: Wegeunfall Selbstbeteiligung wo eintragen?

        Unfallkosten sind jedoch im Regelfall mit der Entfernungspauschale abgegolten.
        Auszug aus der Eingabehilfe von ElsterFormular:

        Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Fahrzeugkosten abgegolten, also z. B. auch die Garagenmiete, Parkgebühren, Reparaturkosten und Mautgebühren.
        Unfallkosten, die Sie selbst tragen mussten, werden jedoch daneben berücksichtigt, wenn sich der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Arbeitsgebiet
        ereignet hat
        (Eintragungen in den Zeilen 46 bis 48). Dies gilt nicht, wenn der Unfall von Ihnen absichtlich oder unter Alkoholeinfluss verursacht worden ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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