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Entfernungspauschale für Rechtsreferendar

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    Entfernungspauschale für Rechtsreferendar

    Hallo,

    ich bin neu hier und hoffe, dass jemand diesbezüglich Erfahrung hat. Ich bin Rechtsreferendar und mache gerade meine Steuererklärung 2018. Im meinem Referendariat bin ich immer monatsweise an verschiedenen Stationen eingesetzt. Das sieht folgendermaßen aus:

    Meine theoretische Ausbildung erfolgt stets am Landgericht XYZ. Dieses Landgericht ist meine Ausbildungsstätte und sozusagen Sammelpunkt für alles : Prüfungen, Anmeldungen, Dienstherr, Dienststelle für Anträge aller Art ( Urlaub, Krankheit etcpp.)

    Meine praktische Ausbildung erhalte ich in verschiedenen Stationen innerhalb der Justiz und Rechtspflege. Davon zählte unter anderem einmal die Staatsanwaltschaft, dann die Verwaltung in einer kommunalen Behörde in einer Stadt, welche zum Gerichtsbezirk des Landgerichts gehört. Darüber hinaus ist ein Großteil der Ausbildung 2018 bei einem Rechtsanwalt im Gerichtsbezirk erfolgt.

    Die Stationen waren wie folgt: 3 Monate StA XYZ, 3 Monate Verwaltung beim Rechtsamt der Stadt ABC und 6 Monate beim Rechtsanwalt der Stadt ABC. Als Stammdienststelle und damit als Erste Tätigkeitsstelle habe ich das Landgericht XYZ angegeben. Jedoch fahre ich da nicht jeden Tag der 5 Tage Woche hin, sondern bin in den jeweiligen Praxisstationen immer 3-4 Tage bei dem praktischen Ausbilder gewesen. Also StA, Verwaltung und Rechtsanwaltskanzlei. Alle liegen woanders mit unterschiedlichen Entfernungen. Für die theoretische Ausbildung bin ich jede Woche 1-2 Tage am Landgericht gewesen.


    Ich weiß nun nicht, wie ich das alles in Elster ordnungsgemäß darstellen kann, weil ich ja nur die erste Tätigkeitsstelle angeben kann und dann Unmengen an Entfernungspauschale nicht angeben kann. Gibt es eine Möglichkeit verschiedene Tätigkeitsorte anzugeben, oder bin ich gezwungen meine Ausbildungsstationen außen vor zu lassen?


    Liebe Grüße,

    Maltak

    #2
    AW: Entfernungspauschale für Rechtsreferendar

    Auf der Anlage N im Bereich der Entfernungspauschale nach der Zeile 35 und den Angaben zur Behinderung haben Sie die Möglichkeit, weitere Tätigkeitsstätten hinzuzufügen (+) oder zu entfernen (-).

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      #3
      AW: Entfernungspauschale für Rechtsreferendar

      Du kannst doch die Fahrten zu den diversen Ausbildungsstationen unter Auswärtstätigkeit erklären, wo liegt das Problem?

      Im Übrigen könntest du selbstverständlich weitere erste Tätigkeitsstätten eingeben, der Eingabebereich kann doch problemlos dupliziert werden.

      Man hat aber beim gleichen Arbeitgeber nur eine erste Tätigkeitsstätte!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Entfernungspauschale für Rechtsreferendar

        Hallo Maltak,

        du könntest in der Anlage N unter der Ersten Tätigkeitsstätte weitere hinzufügen und alles schön aufsplitten nach Tagen.

        Tschüß

        P.S. jetzt hast du es gleich dreifach.
        Zuletzt geändert von holzgoe; 27.05.2019, 13:29. Grund: Ergänzung

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          #5
          AW: Entfernungspauschale für Rechtsreferendar

          Wow, vielen Dank für die raschen Antworten. Das mit den Auswärtstätigkeiten habe ich jetzt auch probiert, es scheint auch so alles zu klappen. Mir war das mit Auswärtstätigkeit nicht bewusst. Ich denke nämlich auch, dass die erste Tätigkeitsstelle nach wie vor das LG bleiben muss.

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