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Hauptberuflich Freiberufler und nebenberuflich (Klein-)Gewerbe

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    Hauptberuflich Freiberufler und nebenberuflich (Klein-)Gewerbe

    Hallo in die Runde,

    ich bin seit vielen Jahren selbständig/freiberuflich als Webdesignr und Buchlayouter tätig und als solcher auch in der Künstlersozialkasse. Nun überlege ich, zusätzlich noch gewerblich tätig zu werden, natürlich nur in geringerem Umfang, da man als KSK-Mitglied ja nur max. 5.400 €/Jahr mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen darf.

    Meine Fragen:
    1) Kann ich das mit dem Nebengewerbe einfach so machen oder muss ich befürchten, Nachteile in Bezug auf meinen freiberuflichen Status zu haben? Wie gesagt würde dieser gewerbliche Teil ohnehin nur einen kleineren Anteil meiner gesamten Umsätze/Gewinne ausmachen (dürfen).
    2) Ich muss dann natürlich einen Gewerbeschein beantragen. In welcher Anlage würde ich diese gewerblichen Einnahmen verbuchen? Eine einfache EÜR würde ja vermutlich als Kleingewerbe genügen, oder?
    3) Da ich als Freiberufler Umsatzsteuer abrechne und abführe müsste ich das dann wahrscheinlich bei den nebengewerblichen Einkünften auch machen? Oder sind die als Kleingewerbe umsatzsteuerbefreit?
    4) Das Nebengewerbe wäre bei mir Crowdworking/Microjobs bei Clickworker. Kann es hier Probleme in Bezug auf Scheinselbständigkeit geben? Im freiberuflichen Teil meiner Einkünfte habe ich natürlich viele verschiedene Kunden, in dem gewerblichen liefe aber alles über diese eine Clickworker-Plattform. Habe dazu keine eindeutigen Antworten im Netz finden können, das scheint derzeit wohl eine gewisse "Grauzone" zu sein...

    Danke schon mal, wäre toll, falls jemand mir zu der einen oder anderen Sache etwas sagen könnte.

    #2
    AW: Hauptberuflich Freiberufler und nebenberuflich (Klein-)Gewerbe

    Das Forum hier befasst sich mit Fragen der elektronischen Steuererklärung - Elster -, Steuerberatung ist uns nicht erlaubt!

    https://forum.elster.de/anwenderforu...-Forum-stellen

    Deshalb nur ganz allgemein: Bei der Umsatzsteuer wird die unternehmerische Tätigkeit insgesamt betrachtet. Und ja, für die gewerbliche Tätigkeit muss eine eigene EÜR erstellt werden.

    Der Gewinn ist in der Anlage G zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Hauptberuflich Freiberufler und nebenberuflich (Klein-)Gewerbe

      1) das ist dem Finanzamt egal, Hauptsache die Einnahmen/Gewinn wird versteuert
      2) Anlage G + EÜR. Für das Gewerbe würdest du eine neue Steuernummer bekommen
      3) wenn du bereits ein U-Signal mit Regelbesteuerung hast, dann gilt dies auch für die gewerblichen Umsätze
      4) siehe 1)

      Mit Ausnahme von 2) aber alles keine Fragen mit einem Bezug zu ELSTER :-)
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Hauptberuflich Freiberufler und nebenberuflich (Klein-)Gewerbe

        Zitat von SummertimeSadness Beitrag anzeigen
        Hallo in die Runde,

        ich bin seit vielen Jahren selbständig/freiberuflich als Webdesignr und Buchlayouter tätig und als solcher auch in der Künstlersozialkasse. Nun überlege ich, zusätzlich noch gewerblich tätig zu werden, natürlich nur in geringerem Umfang, da man als KSK-Mitglied ja nur max. 5.400 €/Jahr mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen darf.

        Meine Fragen:
        1) Kann ich das mit dem Nebengewerbe einfach so machen oder muss ich befürchten, Nachteile in Bezug auf meinen freiberuflichen Status zu haben? Wie gesagt würde dieser gewerbliche Teil ohnehin nur einen kleineren Anteil meiner gesamten Umsätze/Gewinne ausmachen (dürfen).
        2) Ich muss dann natürlich einen Gewerbeschein beantragen. In welcher Anlage würde ich diese gewerblichen Einnahmen verbuchen? Eine einfache EÜR würde ja vermutlich als Kleingewerbe genügen, oder?
        3) Da ich als Freiberufler Umsatzsteuer abrechne und abführe müsste ich das dann wahrscheinlich bei den nebengewerblichen Einkünften auch machen? Oder sind die als Kleingewerbe umsatzsteuerbefreit?
        4) Das Nebengewerbe wäre bei mir Crowdworking/Microjobs bei Clickworker. Kann es hier Probleme in Bezug auf Scheinselbständigkeit geben? Im freiberuflichen Teil meiner Einkünfte habe ich natürlich viele verschiedene Kunden, in dem gewerblichen liefe aber alles über diese eine Clickworker-Plattform. Habe dazu keine eindeutigen Antworten im Netz finden können, das scheint derzeit wohl eine gewisse "Grauzone" zu sein...

        Danke schon mal, wäre toll, falls jemand mir zu der einen oder anderen Sache etwas sagen könnte.
        Hallo,

        zu 2. EÜR dazu eine Frage. Was ist eine einfache EÜR? Ich kenne nur EÜR
        zu 3. Kleinunternehmerregelung (so heisst das) Umsatzsteuerbefreit.
        zu den übrigen Punkten fragst du Steuerberater (m/w/d) deines Vertrauens

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Hauptberuflich Freiberufler und nebenberuflich (Klein-)Gewerbe

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das Forum hier befasst sich mit Fragen der elektronischen Steuererklärung - Elster -, Steuerberatung ist uns nicht erlaubt!

          https://forum.elster.de/anwenderforu...-Forum-stellen

          Deshalb nur ganz allgemein: Bei der Umsatzsteuer wird die unternehmerische Tätigkeit insgesamt betrachtet. Und ja, für die gewerbliche Tätigkeit muss eine eigene EÜR erstellt werden.

          Der Gewinn ist in der Anlage G zu erklären.
          Oh, okay, sorry, das war mir nicht bewusst mit der Steuerberatung. Danke auf jeden Fall für die Hinweise!

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          zu 2. EÜR dazu eine Frage. Was ist eine einfache EÜR? Ich kenne nur EÜR
          zu 3. Kleinunternehmerregelung (so heisst das) Umsatzsteuerbefreit.
          zu den übrigen Punkten fragst du Steuerberater (m/w/d) deines Vertrauens

          Gruß FIGUL
          Ich meinte "einfach nur eine EÜR" im Gegensatz zu einer doppelten Buchführung, die man als "Großgewerbetreibender" ja machen muss.

          - - - Aktualisiert - - -

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          1) das ist dem Finanzamt egal, Hauptsache die Einnahmen/Gewinn wird versteuert
          2) Anlage G + EÜR. Für das Gewerbe würdest du eine neue Steuernummer bekommen
          3) wenn du bereits ein U-Signal mit Regelbesteuerung hast, dann gilt dies auch für die gewerblichen Umsätze
          4) siehe 1)

          Mit Ausnahme von 2) aber alles keine Fragen mit einem Bezug zu ELSTER :-)
          Danke für die Infos.

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            #6
            AW: Hauptberuflich Freiberufler und nebenberuflich (Klein-)Gewerbe

            Ich meinte "einfach nur eine EÜR" im Gegensatz zu einer doppelten Buchführung, die man als "Großgewerbetreibender" ja machen muss.
            Bei den von dir genannten Umsätzen wirst du sicher nicht buchführungspflichtig.

            Da du konsolidierte Umsatzsteueranmeldungen und auch Jahreserklärungen einreichen musst, kann es trotzdem sinnvoll sein, ein Buchhaltungsprogramm einzusetzen, das das unterstützt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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