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Korrigierbarkeit der EStE nach Online-Einreichung

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    Korrigierbarkeit der EStE nach Online-Einreichung

    Nach Erstellen und direkt nach dem Absenden meiner Einkommensteuererklärung ist mir ein ärgerlicher Fehler aufgefallen, weshalb ich eine neue, korrigierte erstellt und abgeschickt habe. Ähnliches ist mir vor einigen Jahren schon einmal passiert. Seinerzeit hieß es, die aktuelle, also die zuletzt abgeschickte, würde die vorherige überschreiben. Ist das immer noch so? Ich habe oberflächlich gesucht, auf Anhieb dazu jedoch keinen passenden Hinweis gefunden. Mir wäre es lieber, wenn dem Finanzamt keine Steuererklärungsleiche vorläge, zumindest nicht von mir.

    Hat jemand hilfreiche Informationen für mich?

    Vielen Dank im voraus und m.f.G.
    sgbgkg

    #2
    AW: Korrigierbarkeit der EStE nach Online-Einreichung

    Ja, das ist immer noch so. Es wird nur die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet.

    Nur wenn zwischen der Erstübermittlung und der Korrektur mehrere Wochen liegen, sollte man vor der Neuübermittlung anrufen und klären, ob die Erklärung schon bearbeitet wurde.

    Im Übrigen ist das nicht tragisch. Ich habe schon häufiger korrigierte Erklärungen übermitteln müssen, weil sich nach der Erstübermittlung wesentliche Sachverhalte geändert hatten.

    Überschrieben wird die erste Erklärung allerdings nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Korrigierbarkeit der EStE nach Online-Einreichung

      Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

      Das bedeutet allerdings, dass der für mich zuständige Sachbearbeiter nachlesen kann, welchen Mist ich verzapft habe.

      Okay, es gibt Schlimmeres. Hauptsache ist, dass die richtige Erklärung bearbeitet wird. Ich habe die korrigierte nach gut einer Stunde abgeschickt. Alles gut!

      M.f.G.
      sgbgkg

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        #4
        AW: Korrigierbarkeit der EStE nach Online-Einreichung

        Das bedeutet allerdings, dass der für mich zuständige Sachbearbeiter nachlesen kann, welchen Mist ich verzapft habe.
        Keine Angst, das wird er nicht tun! Soviel Zeit haben die Sachbearbeiter nun wirklich nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Korrigierbarkeit der EStE nach Online-Einreichung

          Cool! Und es leuchtet mir ein.

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            #6
            AW: Korrigierbarkeit der EStE nach Online-Einreichung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            ......Soviel Zeit haben die Sachbearbeiter nun wirklich nicht.
            Hallo,

            und wenn Sie die hätten, würden Sie sich diese nicht nicht nehmen.

            Tschüß

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