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Werbungskosten Umzug ins EU-Ausland

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    Werbungskosten Umzug ins EU-Ausland

    Hallo zusammen,

    angenommen, man hat in 2018 seinen Wohnsitz in DE komplett aufgegeben und aus beruflichen Gründen (Arbeitgeberwechsel ins EU-Ausland) umgezogen.
    Für 2018 wurden somit steuerpflichtige Einkünfte in DE sowie steuerfreie Einkünfte (die dem Progressionsvorbehalt unterliegen) im EU-Ausland erzielt.

    Unter welchen Umständen sind die Umzugskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen? Z.B.
    - Allgemeine Umzugskosten (Flug 350 Euro + Doppelte Mietzahlung in DE nach Umzug 450 Euro)
    - Sonstige Umzugskosten (Umzugskostenpauschale 1101 Euro EU-Ausland)
    Insgesamt: 1901 Euro
    Wird dieser Betrag als Werbungskosten in Anlage N eingetragen? Oder wird er bei der Ermittling der Progressionseinkünften von den ausländischen Einnahmen in Anlage WA-EST abgezogen?

    Kilometerpauschalen Ausland - Gelten auch im EU-Ausland die 30 cent pro km? Wird die ausländischne KM-Pauschale ebenfalls von den Progressionseinkünften abgezogen?

    Herzlichen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Werbungskosten Umzug ins EU-Ausland

    Du darfst von den dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einnahmen im Ausland die Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht absetzen, also z. B. die Entfernungspauschale und die Umzugskosten.

    Die verbleibenden Einkünfte erklärst du dann in der Anlage WA-ESt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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