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Mit 87 Jahren das erste Mal eine Steuererklärung

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    Mit 87 Jahren das erste Mal eine Steuererklärung

    ...und sicher hätte mich vorher besser informieren müssen.
    Wo und wie könnte ich z. B. Kosten wie Haftpflicht oder Steuerhilfekosten im Nachhinein geltend machen. Habe die Erklärung abschicken lassen und völlig die und ähnliche Kosten außer acht gelassen. Kann man eine Erklärung von Elster korrigieren?

    #2
    AW: Mit 87 Jahren das erste Mal eine Steuererklärung

    Sie können eine elektronische Erklärung dadurch korrigieren, dass Sie diese nochmals mit den geänderten oder ergänzten Werten nochmals übermitteln. Das Finanzamt bearbeitet im Regelfall bei Mehrfachübermittlungen nur die zuletzt übermittelte Erklärung.

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      #3
      AW: Mit 87 Jahren das erste Mal eine Steuererklärung

      Hallo heisehans,

      vielleicht erst einmal durchrechnen, ob durch weitere Versicherungen überhaupt eine steuerliche Auswirkung ist, denn auch bei Rentnern ist oft der Höchstbetrag schon durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreicht.

      Tschüß

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        #4
        AW: Mit 87 Jahren das erste Mal eine Steuererklärung

        Bei den Steuerhilfekosten wären auch nur die Kosten für die Einkunftsermittlung berücksichtigungsfähig. Bei Rentenbezug werden 102,00 € als Werbungskostenpauschale berücksichtigt.

        Nur, wenn man darüber kommt, wirkt sich das steuerlich überhaupt aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          ...jetzt hier danke sagen ist ja fast eine Beleidigung. Ich tue es trotzdem. Übrigens es wirkte sich nicht aus. Das Anwenderforum war einfach verschwunden und ich weiß auch wo es wieder herkam. Und ich weiß auch nicht wo man eine Frage hinein schreibt. Also versuche ich es jetzt hier.
          Muss die anfallende Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch von PV Strom monatlich in der Vorsteuererklärung gemeldet werden? Und wenn ja- in welche Spalte gehört dann der Eintrag? Bitte um Nachsicht...

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            #6
            Wie man ein neues Thema eröffnet, wird hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen

            Alle Umsätze einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben sind in der Voranmeldung anzugeben. Umsätze zum Steuersatz von 19% gehören

            im Jahr 2020 in die Zeile 26 Kennzahl 81. Die Umsatzsteuer wird automatisch berechnet. ElsterFormular steht für 2020 nicht mehr zur Verfügung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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