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Naturalunterhalt für Kind im Studium

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    Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Hallo liebe Elster User,
    ich hätte mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen und zwar:

    Mein Kind studiert und ist 29 Jahre.
    Sie arbeitet nicht und hat keine besonderen Vermögen.

    Folgende Kosten haben wir im Jahr 2018:
    Miete: 3060 Euro
    Taschengeld: 2400 Euro
    Schulkosten: 600 Euro
    Krankenversicherung: 1140 Euro
    sonstige Kosten: Schulmaterial usw. ca. 500 Euro (neuer Laptop war mit drin)

    Summe: 7700 Euro



    Nun habe ich was dem -Naturalunterhalt- gelesen, was man auch anrechnen lassen kann, wenn das Kind bei uns daheim lebt, was ja auch tatsächlich passiert, während der Semesterferien:
    Diese sind insgesamt 4 Monate.
    Für jeden Monat könnte ich (wenn ich es richtig verstanden habe) 750 Euro - also nochmal 3000 Euro anrechnen lassen.

    Stimmt das so oder habe ich da einen Denkfehler und habe das -Naturalunterhalt- einfach nur falsch verstanden?
    Über eure Hilfe würde ich mich freuen

    #2
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Lies mal die Ausfüllanleitung zur Anlage Unterhalt. Da wirst du Antworten auf deine Fragen finden. Im Jahr 2018 beträgt der Grundfreibetrag 9.000,00 €, sonst hat sich gegenüber 2017 nichts geändert.

    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/re...g_ESt_2017.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Lies mal die Ausfüllanleitung zur Anlage Unterhalt. Da wirst du Antworten auf deine Fragen finden. Im Jahr 2018 beträgt der Grundfreibetrag 9.000,00 €, sonst hat sich gegenüber 2017 nichts geändert.

      https://www.lohnsteuer-kompakt.de/re...g_ESt_2017.pdf
      Danke für die Antwort. Leider steht da soweit ich es gesehen habe nix über den Naturalunterhalt.
      Das der Grundfreibetrag 9.000 Euro ist, habe ich gelesen.
      Also werde ich nun einfach alles eintragen und schauen was das Finanzamt sagt.

      Miete: 3060 Euro
      Taschengeld: 2400 Euro
      Schulkosten: 600 Euro
      Krankenversicherung: 1140 Euro
      sonstige Kosten: Schulmaterial usw. ca. 500 Euro (neuer Laptop war mit drin)

      Summe: 7700 Euro + 3000 Euro -Naturalunterhalt-
      Also insgesamt dann: 10.700 Euro

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        #4
        AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

        Dir ist aber schon klar, dass das nicht stimmen kann ?

        Selbst wenn man mal akzeptieren würde, das Dein Kind vier Monate zu deinem Haushalt gehört, dann wären 4/12 des Grundfreibetrags zwar richtig, aber insoweit ANSTATT des Betrags, den Du für DIESE Monate nachgewiesen hast, NICHT aber on top. Also soweit die anderen Positionen wie Miete bis sonstige Kosten auf diese vier Monate entfallen, sind diese dafür zu kürzen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Dir ist aber schon klar, dass das nicht stimmen kann ?

          Selbst wenn man mal akzeptieren würde, das Dein Kind vier Monate zu deinem Haushalt gehört, dann wären 4/12 des Grundfreibetrags zwar richtig, aber insoweit ANSTATT des Betrags, den Du für DIESE Monate nachgewiesen hast, NICHT aber on top. Also soweit die anderen Positionen wie Miete bis sonstige Kosten auf diese vier Monate entfallen, sind diese dafür zu kürzen.
          Das war auch mein nächster Gedanke.
          Würde dann doch folgendes heißen oder?

          Miete: 2040 Euro
          Taschengeld: 1600 Euro (oder dennoch die 2400?)

          der Rest würde ja bleiben (Schulgeld, KV, sonstige Kosten)
          dann wären es 8.880 Euro die ich raus hätte, statt 10.700 Euro.

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            #6
            AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

            Taschengeld 1.600 €, KV in voller Höhe. Der Rest ist auch zu kürzen, soweit diese Monate betreffend.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

              Die Meinungen, ob ein Kind noch zum Haushalt der Eltern gehört, gehen durchaus auseinander.

              Kindern, die lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung auswärts untergebracht sind, können weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören. Das gilt sogar bei einem Aufenthalt im Ausland!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Taschengeld 1.600 €, KV in voller Höhe. Der Rest ist auch zu kürzen, soweit diese Monate betreffend.
                Naja, mal ehrlich, wieso sollte ich z.B.:
                Die Schulkosten (also Studiumgebühren) oder anfallende Schulkosten (z.b. Laptop, Software, Bücher) nur auf 8 Monate anrechnen? Die werden doch das ganze Jahr benutzt , ok bei Schulkosten könnte ich es noch verstehen, aber nicht mehr bei den Schulkosten im allgemeinen. Ich danke dir für deine Hilfe und deine Einwände, aber manche kann ich so nicht teilen (aber ich werde es mir noch anschauen)

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Meinungen, ob ein Kind noch zum Haushalt der Eltern gehört, gehen durchaus auseinander.

                Kindern, die lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung auswärts untergebracht sind, können weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören. Das gilt sogar bei einem Aufenthalt im Ausland!
                Hm das ist dann natürlich noch schwerer zu berechnen und ich wüsste nicht wie ich es berechnen sollte... und wie ich das, wenn das wirklich so ist, dem Finanzamt gegenüber erklären soll, wenn sie mich darauf ansprechen würden

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                  #9
                  AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

                  Du machst da einen Denkfehler: Die Systematik ist doch die, dass Du grundsätzlich ALLE Unterhaltszahlungen nachzuweisen hast, basta. Also in einem vereinfachten Beispiel (jeden Monat 100 € Miete und Geld für Notebookkauf am 01.07. 500 € und das war es) 1.200 € + 500 € im Jahr.

                  Soweit das Kind zum Haushalt gehört, akzeptiert es das Finanzamt, dass Du statt dessen und ohne Nachweis den gesetzlichen Höchstbetrag (= Grundfreibetrag) ansetzt, also für 2018 9.000 €, nicht mehr und nicht weniger. Damit ist auch das NB abgedeckt.

                  Gehört das Kind nun nur 4 Monate zum Haushalt, z.B. Juli bis Oktober, dann 8 Monate Miete und 4/12 von 9.000 €. Die 500 € nein, denn die sind ja mit dem Höchstbetrag für Juli schon abgegolten.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Du machst da einen Denkfehler: Die Systematik ist doch die, dass Du grundsätzlich ALLE Unterhaltszahlungen nachzuweisen hast, basta. Also in einem vereinfachten Beispiel (jeden Monat 100 € Miete und Geld für Notebookkauf am 01.07. 500 € und das war es) 1.200 € + 500 € im Jahr.

                    Soweit das Kind zum Haushalt gehört, akzeptiert es das Finanzamt, dass Du statt dessen und ohne Nachweis den gesetzlichen Höchstbetrag (= Grundfreibetrag) ansetzt, also für 2018 9.000 €, nicht mehr und nicht weniger. Damit ist auch das NB abgedeckt.

                    Gehört das Kind nun nur 4 Monate zum Haushalt, z.B. Juli bis Oktober, dann 8 Monate Miete und 4/12 von 9.000 €. Die 500 € nein, denn die sind ja mit dem Höchstbetrag für Juli schon abgegolten.
                    Ich kann ja alle Unterhaltszahlungen nachweisen.
                    Die Summen sind einfach und werden von meinem Konto abgebucht:

                    Miete: 255 Euro
                    KV: ca. 100 Euro
                    Taschengeld: 200 Euro
                    Schulgebühren: 2x 302 Euro
                    Notebookkauf, Bücher usw. alle Belege vorhanden: 399 Euro und 2x 50 Euro

                    Kannst du, wenn du so lieb bist und Zeit hast, mir dann sagen, was der genaue Beiträg wäre? Die Monatsbeiträge sind ja nun drin...
                    Falls nicht, ist das ok und ich frage nochmal einen Kollegen

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                      #11
                      AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

                      Natürlich kannst Du das nachweisen, ist ja auch o.k. Aber wenn Du anstatt den nachgewiesenen Beträgen die Spezialregelung für die Haushaltszugehörigkeitsmonate die Höchstbeträge pauschal ansetzen willst, kannst Du das tun, aber mehr als die darauf entfallenden Höchstbeträge geht nun mal nicht. Entweder oder geht, aber nicht entweder und zusätzlich ...
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

                        Ok danke für die Antwort, eine letzte Frage habe ich noch und zwar habe ich das vllt. sogar total falsch verstanden?
                        Gilt das nur für geschiedene oder getrennt lebende Eltern?

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                          #13
                          AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

                          Wobei die Beiträge zur Krankenversicherung ein eigener Posten sind, weshalb sie in der Anlage Unterhalt auch extra angegeben werden müssen.

                          Die Frage, ob ein auswärts studierendes Kind noch zum Haushalt der Eltern gehört, entscheidet letztlich das Finanzamt. Darüber hier im Forum zu diskutieren, bringt doch nichts.

                          Unsere Tochter war fast das gesamte Studium auswärts untergebracht, dennoch hat sie zweifelsfrei immer zu unserem Haushalt gehört. Sie war ja nicht nur in den Ferien bei uns,

                          sondern in der Regel auch am Wochenende, sieht man einmal von diversen studiumsbedingten Auslandsaufenthalten ab.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Wobei die Beiträge zur Krankenversicherung ein eigener Posten sind, weshalb sie in der Anlage Unterhalt auch extra angegeben werden müssen.

                            Die Frage, ob ein auswärts studierendes Kind noch zum Haushalt der Eltern gehört, entscheidet letztlich das Finanzamt. Darüber hier im Forum zu diskutieren, bringt doch nichts.

                            Unsere Tochter war fast das gesamte Studium auswärts untergebracht, dennoch hat sie zweifelsfrei immer zu unserem Haushalt gehört. Sie war ja nicht nur in den Ferien bei uns,

                            sondern in der Regel auch am Wochenende, sieht man einmal von diversen studiumsbedingten Auslandsaufenthalten ab.
                            So ist es ja auch bei uns.
                            Unsere Tochter ist nicht nur während den Semesterferien bei uns, sondern auch am WE oder am Freitag schon - je nach Semesterplan.
                            Sie lebt ja ca. 150 km von uns entfernt, aber ich würde jetzt nicht sagen, dass sie komplett oder teilweise aus unserem Leben raus ist, wie du es ja schon gesagt hast, sowas müsste das Finanzamt dann entscheiden...

                            Also kann ich dann sogar die 9.000 Euro angeben? Oder doch lieber die 7.700 Euro?
                            Bin da echt verwirrt momentan

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                              #15
                              AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

                              Wenn die Tochter noch zu eurem Haushalt gehört, kannst du den Grundfreibetrag und zusätzlich die von euch gezahlten Beiträge zur studentischen KV/PV geltend machen.

                              Wo ist das Problem?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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