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Naturalunterhalt für Kind im Studium

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    #16
    AW: Naturalunterhalt für Kind im Studium

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn die Tochter noch zu eurem Haushalt gehört, kannst du den Grundfreibetrag und zusätzlich die von euch gezahlten Beiträge zur studentischen KV/PV geltend machen.

    Wo ist das Problem?
    Jetzt ist es kein Problem mehr.
    Danke für die Antwort.

    Ich habe halt gedacht, wie am Anfang geschildert, alle Kosten (Miete, Taschengeld usw.) 8/12 nehmen und dann noch die 4/12 vom Naturalunterhalt.
    Aber nun weiß ich ja, dass ich das nicht mixen kann.

    Nehme also die 9.000 Euro + KV/PV - was dann 10.140 Euro machen würde.

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