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Anlage Kind nachreichen nach Bescheid

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    Anlage Kind nachreichen nach Bescheid

    Hallo zusammen!

    Ich habe bei meiner Steuererklärung die Anlage Kind vergessen.
    Ist mir erst beim Bescheid aufgefallen.
    Nun möchte ich die Anlage nachreichen, aber weiß nicht wie.
    Wenn ich eine neue Steuererklärung starte und die Daten der alten übernehme, kann ich keine neuen Anlagen auswählen, oder hab ich da was übersehen?
    Wenn ich eine neue Steuererklärung starte ohne die Daten zu übernehmen, dann ist das im ersten Schritt möglich, aber dann habe ich die Daten nicht.....

    Weiß jemand wie es geht?

    Danke & Gruß

    Manolo

    #2
    AW: Anlage Kind nachreichen nach Bescheid

    Wenn ich eine neue Steuererklärung starte und die Daten der alten übernehme, kann ich keine neuen Anlagen auswählen, oder hab ich da was übersehen?
    Das ist kein Problem. Links gibt es den blauen Button dafür
    Angehängte Dateien
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Kind nachreichen nach Bescheid

      Danke.... gefunden! :-)

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        #4
        AW: Anlage Kind nachreichen nach Bescheid

        Hab nochmal eine Frage.
        Beim Ausfüllen der Anlage Kind werde ich aufgefordert, Kinderbetreuungskosten anzugeben.
        Wenn ich die Felder nicht ausfülle, bekomme ich bei der Prüfung eine Fehlermeldung.....
        Wir hatten aber keine Kinderbetreuungsaufwände.

        Wie kann ich weiter machen?

        Danke & Gruß

        Manolo

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Kind nachreichen nach Bescheid

          Wahrscheinlich hast du in dem Abschnitt Kinderbetreuungskosten Angaben zur Haushaltszugehörigkeit gemacht. Das muss alles leer bleiben bzw. auf keine Angabe
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Hallo zusammen

            Zu diesem Thema habe ich ebenfalls eine Frage. Wie reiche ich mit Elsteronline, die Anlage Kind nach, wenn ich das Est Formular schon erfolgreich übermittelt habe?

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              #7
              Wie reiche ich mit Elsteronline, die Anlage Kind nach, wenn ich das Est Formular schon erfolgreich übermittelt habe?
              Um welches Jahr geht es ? Wenn das 2021 ist, startest du einfach eine neue Erklärung, übernimmst die Daten aus der bereits übermittelten

              Erklärung, fügst die Anlage Kind hinzu, füllst diese aus und übermittelst neu. Sollte es um ein Jahr vor 2021 gehen, hängt die Vorgehensweise

              davon ab, wann die Erstübermittlung erfolgt ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Seit wann hast du den Bescheid?

                Im Übrigen ist es in solchen Fällen meistl sinnvoller einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen anstatt kommentarlos eine neue Erklärung zu übermitteln.
                Berichtigte Erklärungen werden in der Masse öfters mal übersehen und dann dauert es eine Weile bis diese bearbeitet werden.
                Änderungsanträge werden in der Regel innerhalb einer Woche abgearbeitet.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  Seit wann hast du den Bescheid?
                  Von einem Bescheid hat Markus H. nichts geschrieben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zitat von manolo Beitrag anzeigen
                    ........
                    Ich habe bei meiner Steuererklärung die Anlage Kind vergessen.
                    Ist mir erst beim Bescheid aufgefallen.....
                    Beamtenschweiß war offensichtlich noch bei manolo 10.06.2019 10:14 Uhr.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      Sich an alte Threads anzuhängen, sorgt immer wieder für Verwirrung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ups... gerade erst gesehen, dass der Ursprungs Post bereits aus 2019 ist. Auf den hatte ich mich bezigen hinsichtlich des Bescheides.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          Hallo zusammen

                          Vielen Dank für die schnellen Meldungen.

                          Ich habe die Suchfunktion genutzt um ein ähnliches Thema zu finden das zu meinem Anliegen passt um nicht unnötig viele gleichartige Threads zu eröffnen.

                          Für Verwirrung wollte ich nicht sorgen.

                          Meine Anfrage war nicht sehr detailliert, darum hier noch die vollständigen Informationen:

                          Est 2019 Formular erstellt, befüllt und erfolgreich übermittelt zum 1. November 2021.
                          Est 2020 Formular erstellt, befüllt und erfolgreich übermittelt zum 1. November 2021.

                          Für die beiden Jahre muss ich jeweils eine "Anlage Kind" nachreichen.

                          Meine Frage war wie reiche ich eine Anlage Kind bei bereits erfolgreich übermittelten Formularen, über Elsteronline, nach? Man kann die übermittelten Formulare nicht mehr bearbeiten (was ja Sinn macht) und im Menü "Formulare" kann man ebenfalls nichts dergleichen auswählen um es nach zu reichen. Ist das über Elsteronline vielleicht auch nicht möglich? Dann bliebe mir eben nichts anderes übrig als mir die Anlage Kind in Papierform zu holen und zu befüllen um sie nach zu reichen.

                          Viele Grüsse

                          Markus

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                            #14
                            Bei einer Übermittlung am 01.11.2021 für die Jahre 2019 und 2020 macht eine Neuübermittlung der kompletten um die Anlage Kind

                            ergänzten Erklärungen nur in Absprache mit dem Finanzamt Sinn. Einzeln lässt sich die Anlage Kind nicht elektronisch übermitteln,

                            da kannst du nur auf Papier nachreichen. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hp?n=034025_19
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo,

                              Du kannst eine neue Erklärung für 2019 öffne.
                              Dann wird dir die alte zur Übernahme angeboten.
                              Diese ergänzt du mit der Anlage Kind und übermittelst.
                              Genauso verfährst du mit 2020
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

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