Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verheiratet - Unterschied Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verheiratet - Unterschied Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung

    Hallo zusammen,

    wie auch viele andere in diesem Forum, stehe ich vor der Frage, welche Veranlagungsform für verheiratete Ehepaare die günstigere ist.

    Meine Ehefrau hatte im letzten Jahr aufgrund von Krankheitskosten sehr hohe "außergewöhnliche Belastungen", ich selbst keine.
    Bei der Zusammenveranlagung ist mir aufgefallen, dass ich die Krankheitskosten nicht direkt meiner Frau zuordnen kann. Daher werden bei der Berechnung der "zumutbaren Belastung" unsere beiden Jahreseinkünfte zusammengerechnet als Grundlage genommen und vom abziehbaren Betrag bleibt leider nichts mehr übrig (0 EUR).

    Daher kam die Idee auf, eine Einzelveranlagung durchzuführen. Das hat aber zur Folge, dass bei der Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer der Grundtarif, anstelle des günstigeren Splittingtarifs, herangezogen wird.

    Daher meine Fragen:
    1. Wird bei Einzelveranlagung verheirateter Ehepaare immer der Grundtarif herangezogen und ausschließlich bei Zusammenveranlagung der günstigere Splittingtarif genutzt? Oder lässt sich das im Elster-Forum irgendwo einstellen?
    2. Warum lassen sich "außergewöhnliche Belastungen" keiner bestimmten Person zuordnen (Lebenspartner A / Lebenspartner B)?

    Über eine Rückmeldung oder Hinweis auf bestehende Foren-Einträge würde ich mich sehr freuen.

    Danke euch schon mal vorab!

    Grüße,
    Mirossan

    #2
    AW: Verheiratet - Unterschied Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung

    1. Ja. Nein.
    2. Weil das Steuerrecht das nicht vorsieht.

    Kommentar


      #3
      AW: Verheiratet - Unterschied Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung

      Oder lässt sich das im Elster-Forum irgendwo einstellen?
      Im Elster-Forum lässt sich nichts einstellen und bei der Steuererklärung auch nicht. Einzelveranlagung bedeutet Grundtarif, nur die Zusammenveranlagung führt zum Splittingtarif.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Verheiratet - Unterschied Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung

        Danke euch vielmals für die schnelle Rückmeldung und Bestätigung meiner Vermutung :-)

        Kommentar

        Lädt...
        X