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Übernahme der Zeile 29 aus der elektr. Lohnsteuerbescheinigung

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    Übernahme der Zeile 29 aus der elektr. Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,
    ich benutze zum ersten Mal Mein Elster und habe ein Problem mit der Übernahme der Daten in der elektr. Lohnsteuerbescheinigung.
    In Zeile 29 ist dort angegeben: "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag".
    Ich finde im Elster Online-Formular keine Stelle, wo ich den entsprechenden Betrag eingeben kann.
    In der Steuererklärung für 2017 erschien er unter Anlage N Ziff. 12.
    Das Formular in Mein Elster hat aber ganz andere Ziffern.

    #2
    AW: Übernahme der Zeile 29 aus der elektr. Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo Ida,

    du findest das in der Anlage N Seite 3 Ziffer 12.

    Schau mal das Bild an.

    Tschüß
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      #3
      AW: Übernahme der Zeile 29 aus der elektr. Lohnsteuerbescheinigung

      Danke, das hilft mir weiter!

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        #4
        Hallo Ich habe das Feld 29 auch gefunden, hier wird gefragt nach Zeile
        Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten) auf der Lohnsteuerbescheinigung steht aber nichts, weil keine Kirchensteuer bezahlt wird,
        ich hänge hier feste, das Programm will eine Zahl und nun?

        Kommentar


          #5
          Erhältst du überhaupt Versorgungsbezüge ? Klarzustellen ist zunächst, dass die Lohnsteuerbescheinigung schlicht Nummern hat und diese Nummern

          nicht mit den Zeilennummern der Anlage N übereinstimmen. Unter Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung steht die Bemessungsgrundlage

          für den Versorgungsfreibetrag. Um den ging es hier in diesen Thread. Bei dir scheint es um etwas anderes zu gehen.

          Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge sind auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 8 zu finden, der Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3.

          In der Anlage N wird der Bruttoarbeitslohn in Zeile 6 erfasst, steuerbegünstigte Versorgungsbezüge gehören in die Zeile 11 der Anlage N.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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