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Neu erste Einkommenssteuer

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    Neu erste Einkommenssteuer

    Hallo zusammen,
    ich wollte eben meinen Lohnsteurjahresausgleich erledigen, dies ist aber anscheinend leichter gesagt als getan scheiterte schon direkt bei der Formular auswahl, bis mir jemand weiter half und sagte ich solle das einkommensteuerformular verwenden.
    Da stehe ich nun und komme nicht weiter bei dem Hauptvordruck Allgemeine Angaben Ich bin Ledig und finde diesbezüglich keine Optionen.
    Desweiteren bin ich mir über den empfangsbevollmächtigen nicht sicher. Geht es da um meine Angaben oder die meines Finanzamtes?

    Wäre toll wenn ihr mir als Neuling weiter helfen könntet.

    Danke

    #2
    AW: Neu erste Einkommenssteuer

    Du machst ja auch eine Einkommensteuererklärung. Neben dem Hauptvordruck benötigst du in jedem Fall die Anlagen N und Vorsorgeaufwand.

    Der Steuerbescheid soll doch an dich gehen. Du gibst deine Adresse als Steuerpflichtiger an, du musst da keine Einträge beim Empfangsbevollmächtigten machen.

    Zu ledig müssen keine Angaben gemacht werden.

    Mit welcher Anwendung erstellst du denn die Erklärung?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Neu erste Einkommenssteuer

      Hallo C.G.,

      du lässt einfach alles frei ob verheiratet oder verwitwet und so weiter. Daraus ergibt sich, dass du ledig bist.

      Warum willst du einen Empfangsbevollmächtigten benennen für den Empfang des Steuerbescheides, trage nichts ein und der Bescheid geht an deine Adresse.
      Ich gehe davon aus, dass du in Mein Elster unterwegs bist.

      Tschüß

      P.S. Einen Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon seit gefühlt Jahrzehnten nicht mehr.

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        #4
        AW: Neu erste Einkommenssteuer

        P.S. Einen Lohnsteuerjahresausgleich gibt es schon seit gefühlt Jahrzehnten nicht mehr.
        Den gibt es zwar schon noch, aber den darf nur ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer durchführen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Neu erste Einkommenssteuer

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Den gibt es zwar schon noch, aber den darf nur ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer durchführen.
          Hallo,

          damit wollte ich nun den blutigen Anfänger nicht durcheinanderbringen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Neu erste Einkommenssteuer

            Ja das mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wurde mir auch nur weitergegeben...
            ich arbeite versuche es zumindest mit Elster.
            danke für die Hilfe.
            die genannten Anlagen kann ich ja im nachhinein noch beufügen richtig?
            also nach Vervollständigung der Hauptvordrucks?

            LG

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              #7
              AW: Neu erste Einkommenssteuer

              Zitat von C.G. Beitrag anzeigen
              die genannten Anlagen kann ich ja im nachhinein noch beufügen richtig?
              also nach Vervollständigung der Hauptvordrucks?
              Hallo C.G.,

              das kannst du mit dem Button Anlagen hinzufügen/entfernen.

              Tschüß

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                #8
                AW: Neu erste Einkommenssteuer

                Ist leider Null meine Materie
                hätte noch eine Frage.
                Gezahlte Vorsorgungsleistungen sind alles was ich außerhalb der Gesetzlichen Rente zahle oder?

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo C.G.,

                das kannst du mit dem Button Anlagen hinzufügen/entfernen.

                Tschüß
                Danke

                Nächstes Jahr kann ich es dann

                Kommentar


                  #9
                  AW: Neu erste Einkommenssteuer

                  Hallo C.G.,

                  alles was du zum Beispiel als Arbeitnehmer an Kranken-, Pflegeversicherung bezahlst usw.
                  Oft wird aber der Höchstbetrag von 1900,- Euro für eine Einzelperson schon durch die genannten Versicherungen erreicht, dass man sich z.Bsp. andere Versicherungen wie Haftpflicht, Unfall usw. sparen kann.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Neu erste Einkommenssteuer

                    ich bin doch aber über meinen Arbeitgeber Versichert zumindest Zahlt er ja meine Krankenversicherung.
                    noch eine Frage wird mir langsam unangenehm entschuldigt.
                    bei Punkt 9 Spenden und Mitgliedschaftsbeiträge möchte ich gerne ein paar Angaben machen doch welches ist der Betrag laut Betriebsfinanzamt und was soll in die Zeile Betrag laut Bestätigunen?
                    Danke
                    Zuletzt geändert von C.G.; 12.06.2019, 13:39.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Neu erste Einkommenssteuer

                      Zitat von C.G. Beitrag anzeigen
                      ich bin doch aber über meinen Arbeitgeber Versichert zumindest Zahlt er ja meine Krankenversicherung.
                      noch eine Frage wird mir langsam unangenehm entschuldigt.
                      bei Punkt 9 Spenden und Mitgliedschaftsbeiträge möchte ich gerne ein paar Angaben machen doch welches ist der Betrag laut Betriebsfinanzamt und was soll in die Zeile Betrag laut Bestätigunen?
                      Danke
                      Hallo,

                      du bezahlst keine KV + PV? das glaubst du doch selber nicht.
                      Was steht auf deiner Lohnsteuerbescheinigung?
                      Deine Spenden kommen in die Spalte -lt. Bescheinigungen-

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Neu erste Einkommenssteuer

                        achja ich habe noch einen Minijob also unter 450 Euro
                        habe ich den auch irgendwo mit eunzutragen?
                        Danke

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                          #13
                          AW: Neu erste Einkommenssteuer

                          Wenn der Minijob pauschal versteuert wurde, gehört er nicht in die Erklärung. Wenn er auf Lohnsteuerklasse 6 läuft, musst du den Arbeitslohn ebenfalls in der Anlage N angeben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Neu erste Einkommenssteuer

                            Zitat von C.G. Beitrag anzeigen
                            ich bin doch aber über meinen Arbeitgeber Versichert zumindest Zahlt er ja meine Krankenversicherung.
                            Hallo C.G.,
                            dann schau dir mal deine Lohnsteuerbescheinigung an, da hat der Arbeitgeber mit Sicherheit einbehaltene Beträge für die KV, PV und AV bescheinigt.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Neu erste Einkommenssteuer

                              Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung 2018
                              steht mit einbehalt nur Kirchensteuer des Arbeitnehmers, Solidaritätszuschlag und Lohnsteuer

                              ansonsten stehen hier meine Arbeitnehmerbeiträge KV PV AV RV Anteile

                              ja mir ist Bewusst das ich sie Zahle aber abgewickelt wird dies über den Arbeitgeber.
                              somit war es für mich kein direktes Zahlen.

                              Danke für eure Geduld

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