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Frage zu - Andere außergewöhnliche Belastungen ( REHA )

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    Frage zu - Andere außergewöhnliche Belastungen ( REHA )

    Brauch mal einen Tipp von Euch.
    Unsere Tochter (26) war lange in der REHA und meine Frau hat in dieser Zeit ein Zimmer in der Nähe der Reha genommen und selbst bezahlt.
    Kann man das steuerlich absetzen ? Einzeln oder Pauschal ? ...Monatsrechnungen des Vermieters sind vorhanden
    Muss man dem Finanzamt dazu einen Nachweis zur Einkommenssteuererklärung schicken ?
    Hoffe das jemand da weiterhelfen kann ...Danke schon mal im Vorraus
    Gruß Jo

    #2
    AW: Frage zu - Andere außergewöhnliche Belastungen ( REHA )

    Zitat von JH2019 Beitrag anzeigen
    Kann man das steuerlich absetzen ?Gruß Jo
    Im Regelfall nicht. Ausgenommen evtl., dass dies aus ärztlicher Sicht für die Gesundung der Tochter notwendig war. Hat aber mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zu - Andere außergewöhnliche Belastungen ( REHA )

      Die Frage betrifft weder ElsterFormular noch die elektronische Steuererklärung - Elster -, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

      Du musst einfach nur die Eingabehilfe zu Zeile 67 von ElsterFormular lesen, dann wirst du erkennen, dass ziemlich hohe Anforderungen gestellt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zu - Andere außergewöhnliche Belastungen ( REHA )

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Im Regelfall nicht. Ausgenommen evtl., dass dies aus ärztlicher Sicht für die Gesundung der Tochter notwendig war. Hat aber mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.
        Dank dir !!!
        Aus ärztlicher Sicht war eine Begleitperson gewünscht und wurde von der Krankenkasse übernommen.
        Die Rentenversicherung ab REHA Stufe "D" hat die Übernachtungen meiner Frau nicht mehr übernommen.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Frage betrifft weder ElsterFormular noch die elektronische Steuererklärung - Elster -, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

        Du musst einfach nur die Eingabehilfe zu Zeile 67 von ElsterFormular lesen, dann wirst du erkennen, dass ziemlich hohe Anforderungen gestellt werden.
        Oh sorry ...gerade erst gelesen

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