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Grenzgänger Schweiz N oder N-Gre?

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    Grenzgänger Schweiz N oder N-Gre?

    Hallo,

    in 2017 hatte mein Mann Arbeitslohn in Deutschland (Januar bis August) und in der Schweiz (September bis Dezember). Dementsprechend habe ich für ihn die Anlage N (deutscher Lohn und Werbungskosten in Bezug auf deutschen Arbeitsplatz) und die Anlage N-Gre (Schweizer Lohn und Werbungskosten in Bezug auf Schweizer Arbeitsplatz) ausgefüllt. Hat alles gut funktioniert.

    Jetzt mache ich die Lohnsteuererklärung für 2018.

    In 2018 hat er die ganze Zeit in der Schweiz gearbeitet, darum werde ich die Anlage N-Gre ausfüllen.

    Aber was ist mit der Anlage N? Soll ich sie weglassen? Überall 0 eintragen?
    Soweit ich weiß hat er gar keine deutsche Lohnsteuerbescheinigung für 2018, kann das sein?

    Soll ich seine (wegen täglichen Pendelns sehr hohen) Werbungskosten in N oder N-Gre eintragen oder vorsichtshalber in beides?

    Dankeschön!

    Simone

    #2
    AW: Grenzgänger Schweiz N oder N-Gre?

    Für einen in Baden-Württemberg ansässigen Grenzgänger in die Schweiz ist meines Wissens nur die Anlage N-Gre auszufüllen.

    Was soll denn in der Anlage N erklärt werden? Dein Mann hatte 2018 ja keinen deutschen Arbeitgeber mehr und hat dementsprechend auch keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

    Doppelt darf man die Werbungskosten nicht erklären
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Grenzgänger Schweiz N oder N-Gre?

      Ergänzend als Anlage die Anleitung zur Anlage N-Gre.
      Angehängte Dateien

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        #4
        AW: Grenzgänger Schweiz N oder N-Gre?

        Vielen Dank, Charlie!

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